Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtschließung

Rechtschließung

, f.

Tag, an dem keine Gerichtssitzungen stattfinden, meton.: eine zu diesem Termin an die niederen Gerichtsbediensteten ausgezahlte kleinere Geldsumme
  • die gerichtsverwaltere sollen beyde alle gerichtstage ... so es nicht in der rechtschliessung oder ferien ist, vmb acht vhr auff dem rathhause sein
    1603/05 HambGO. I 3 Art. 1
  • die fünf rechtsschliessungen à 107 ℔ 8 ß belaufen sich jährlich: 537 ℔ 8 ß. davon hat der schenk, gerichtsschreiber, vogt, barbierer, zwei fiscale, acht procuratores ... sind 22 personen à 3 ℔: 66 ℔
    1644 Voigt,BeitrHambVwg. I 10