Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtschließung
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rechtschelten
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(Rechtschickung)
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Rechtschließung
, f.
Tag, an dem keine Gerichtssitzungen stattfinden, meton.: eine zu diesem Termin an die niederen Gerichtsbediensteten ausgezahlte kleinere Geldsumme
bdv.:
Gerichtsschließung
- die gerichtsverwaltere sollen beyde alle gerichtstage ... so es nicht in der rechtschliessung oder ferien ist, vmb acht vhr auff dem rathhause sein1603/05 HambGO. I 3 Art. 1Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die fünf rechtsschliessungen à 107 ℔ 8 ß belaufen sich jährlich: 537 ℔ 8 ß. davon hat der schenk, gerichtsschreiber, vogt, barbierer, zwei fiscale, acht procuratores ... sind 22 personen à 3 ℔: 66 ℔1644 Voigt,BeitrHambVwg. I 10