Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtschützer
Artikel davor:
Rechtschirmer
Rechtschlag
Rechtschließung
Rechtschluß
Rechtschoß
Rechtschranne
Rechtschreiber
Rechtsschrift
rechtschuldig
Rechtschuldige
Rechtschützer
, m.
Bed.? zum Schutz des Rechts?
- ich befreie auch ... S.S., ... daß er, seine erben und rechtliche nachkömmlinge zur eigenen person zu keiner pflichten nicht hafften sollen, zu keinem geboth oder rechtschützer, wenn ich meine ampt- und hauptleuthe, meine ehrbarre manne, versammelen kommen, oder gestehen soll1536 ZBergr. 13 (1872) 239