Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rechtschwebend

rechtschwebend

, adj.

wie rechtshängig (I) 
  • gegenwertiger rechtschwebender handlung vnd rechtfertigung ganz vngeachtet
    1550 BrschwBericht I 480
  • [ist] doch zu befoͤrderung und abhelffung der recht-schwebenden sachen fuͤr nothwendig ... ermessen worden, daß auf die drey gerichtstaͤge ... jedes tags ... audientz in contumaciis gehalten werde
    1566 RAbsch. III 229
  • soll in unser rhatstuben geschrieben werden ... literae mutui compassus in rechtschwebenden sachen vor dem hoffgerichte
    1575 Pommern/Kern,HofO. I 112
  • haben sie ... mit dem besuchen ihres oberhoffs hie zu R. ... in rechtschwebenden hendlen rath gesucht
    Anf. 17. Jh. PfälzW. I 252
  • woselbsten von der roͤmischen kayserl. majestaͤt selbige recht-schwebende streitigkeiten zu einer guͤtlichen composition ... veranlasset
    1636 Moser,RStändeLand. 828