Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rechtschwebend
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Rechtsschrift
rechtschuldig
Rechtschuldige
Rechtschützer
(Rechtschwäher)
rechtschwebend
, adj.
wie rechtshängig (I)
- gegenwertiger rechtschwebender handlung vnd rechtfertigung ganz vngeachtet1550 BrschwBericht I 480
- [ist] doch zu befoͤrderung und abhelffung der recht-schwebenden sachen fuͤr nothwendig ... ermessen worden, daß auf die drey gerichtstaͤge ... jedes tags ... audientz in contumaciis gehalten werde1566 RAbsch. III 229Faksimile (ca. 109 KB)
- soll in unser rhatstuben geschrieben werden ... literae mutui compassus in rechtschwebenden sachen vor dem hoffgerichte1575 Pommern/Kern,HofO. I 112
- haben sie ... mit dem besuchen ihres oberhoffs hie zu R. ... in rechtschwebenden hendlen rath gesuchtAnf. 17. Jh. PfälzW. I 252
- woselbsten von der roͤmischen kayserl. majestaͤt selbige recht-schwebende streitigkeiten zu einer guͤtlichen composition ... veranlasset1636 Moser,RStändeLand. 828Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)