Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtserfahrene
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rechtserfahren
Rechtserfahrene
, m.
in rechtlichen Dingen erfahrene Person, juristisch Ausgebildeter
vgl.
Rechtsgelehrte,
Rechtskundige
- ob ... inen zu urtailn ze schwer were, so sollen ... sie erstlich bi den rechterfaren und verstendigen rat suchen1532 WürtLändlRQ. II 780Faksimile (ca. 54 KB)
- wo ... sie [die Richter] sich der vrtheil nicht entschliessen kuͤndten, sollen sie rath bey ... rechtserfahrnen suchen1534 MainzUGO.(Saur) 10
- sick by den rechtserfaren beleren lathen1536 HanseRez.4 II 335
- dass ... darzu [procuratores am kais. hof] kainer, er sei denn ein rechtserfahrner, zugelassen [werde]1600/15 Fellner-Kretschmayr II 379Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- damit aber ein obrister hofmarschalch auch in erledigung seiner ambtsacten gute advocaten und rechtsgelärte finden möge, so were sehr nutzlich und notwendig, dass die procuratores am kais. hof gleich wie zu Spayr im kammergericht alle beaidet und darzu kainer, er sei denn ein rechtserfahrner, zugelassen ... werde1611 Fellner-Kretschmayr II 379Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- einen fürnehmen reichs- und rechts-erfahrnenvor 1739 Westphalen,Mon. I 943Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- solche ... begwoͤhrungs-briefe pflegen die heutige rechts-erfahrne in die laͤnge und kuͤrze gewoͤhren abzutheilen1752 Greneck 323Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg