Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtserholung

Rechtserholung

, f.

Einholung einer Rechtbelehrung 
  • als ob communicationes, rechtserholungen und rechtsbelehrungen vor unzulässig wollen gehalten werden
    1662 ProtBrandenbGehR. VI 752
  • daß Magdeburg ein großer oberhof gewesen, wovon ... die rechts-erholungen geschehen
    1686 Schott II 209
  • der cursus, oder das so genannte zug-recht oder die rechts-erholung ist ... durch gantz Teutschland ... im gebrauch gewesen
    1737 Grupen,Disc. 758