Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsermahnung
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rechtserfahren
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Rechtserfahrenheit
Rechterforderung
Rechtserholung
Rechtserkenntnis
(Rechtserkennung)
Rechtsermahnung
, f.
förmlicher Antrag vor Gericht
- ehe und bevor ein rechts ermanung angehört oder ein rechtstag hierüber bestimbt, solle der beklagte citiert werden, um seine hierwider habende gründe eingeben zu können1650 GraubdnRQ. II 332Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"