Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtserteilung
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Rechtersche
Rechtserteilung
, f.
wie Rechterkenntnis
- es werde des unterschieds der religion ungeachtet an gleicher rechtsertheilung kein mangel erscheinen1582/1619 Malblank,Kanzleiverf. I 54Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [damit] die partheyen ... zu foͤrderlicher rechts-ertheilung kommen koͤnne ... sollen die acta ... dem ordentlichen richter, vor welchen die sachen in erster instantz gehoͤrig, verfolgt werden1594 RAbsch. III 433Faksimile (ca. 111 KB)
- mit einer unpartheyischen vernünfftigen rechts-ertheilung1764 Grebel,SGoar 502