Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtserwägung
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(Rechtserkennung)
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Rechtserörterung
Rechtersche
Rechtserteilung
Rechtserwägung
, f.
Überlegung als Grundlage des richterlichen Handelns während des Verfahrens
- so deren richter einer, auch heimliche verstaͤndnus in den zuspruch einigen bund oder vortheil haͤtte, und bei dergleichen rechts-erwegungen solches verschweigend nicht abtette, so sodann auf ihme erwiesen wurde, derer jedweder soll nach erkantnus der herren richter gestrafft werden1592 Weingarten,Fasc. II 314Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg