Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsfall
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, m.
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Lebenssachverhalt, der Gegenstand einer rechtlichen Regelung oder eines Rechtsverfahrens ist; auch das Verfahren selbst
- wegen mangelhafftigkeit ihrer gesetze, als darinn nicht alle ... rechts-faͤlle verfasst waren1689 Valvasor,Krain II 174Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- cammer-proceß ist die bey dem cammer-collegio rechtsuͤbliche art und weise, ... rechtsfaͤlle zu untersuchen1755 Hellfeld II 816Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das cantonsgericht spricht über alle rechtfälle die die competenz ... der bezirksgerichte überschreiten in letzter instanz, jene fälle ausgenommen, die der 74 der helvetischen verfassung vor den obersten gerichtshof zu ziehen gestattet1802 Luzern/AktSammlHelvet. VIII 1511Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hexenfall ... derjenige rechtsfall, da ehemahls ein weib als eine hexe vor gericht angeklagt ... wurde1808 Campe II 690Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- laͤßt sich ein rechtsfall weder aus den worten, noch aus dem natuͤrlichen sinne eines gesetzes entscheiden, so muss auf aͤhnliche ... faͤlle ... ruͤcksicht genommen werden1811 ÖstABGB. § 7Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte