Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsfall

Rechtsfall

, m.

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Lebenssachverhalt, der Gegenstand einer rechtlichen Regelung oder eines Rechtsverfahrens ist; auch das Verfahren selbst
  • wegen mangelhafftigkeit ihrer gesetze, als darinn nicht alle ... rechts-faͤlle verfasst waren
    1689 Valvasor,Krain II 174
  • cammer-proceß ist die bey dem cammer-collegio rechtsuͤbliche art und weise, ... rechtsfaͤlle zu untersuchen
    1755 Hellfeld II 816
  • das cantonsgericht spricht über alle rechtfälle die die competenz ... der bezirksgerichte überschreiten in letzter instanz, jene fälle ausgenommen, die der 74 der helvetischen verfassung vor den obersten gerichtshof zu ziehen gestattet
    1802 Luzern/AktSammlHelvet. VIII 1511
  • hexenfall ... derjenige rechtsfall, da ehemahls ein weib als eine hexe vor gericht angeklagt ... wurde
    1808 Campe II 690
  • laͤßt sich ein rechtsfall weder aus den worten, noch aus dem natuͤrlichen sinne eines gesetzes entscheiden, so muss auf aͤhnliche ... faͤlle ... ruͤcksicht genommen werden
    1811 ÖstABGB. § 7
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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