rechtsförmlich, adj. adv.
rechtsförmlich, adj. adv.
wie rechtförmig
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so er [lantschreiber] die ladung ... gebrechenlich ... funte, sol er die rechtformmlich zumachen verschaffen1503 BambLGRef. [2] Volltext (und Faksimile)
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wannehr ... cleger und beklagter zu gerichte beide vorkommen ... soll der beschuldigte dem cleger zu ja und nein rechtformblich andtwortten1571 Richter,Paderb. I Anh. 138 Faksimile
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mit einem rechtsförmlichen geburthsbrieff versehen1711 SchwäbWB. V 222 Faksimile
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eine ... substitution rechtsfoͤrmlich zugesichert1784 Mader,ReichsrMag. IV 612 Faksimile