Rechtsfolge, f.
Rechtsfolge, f.
rechtliche Folge, Konsequenz
-
[Verordnung,] dass alle rechtfolge dacht ein löbl. stadtgericht in liquidis debitis ohne einzig fernero commission bis 20 gulden kayserlichen, vermögliche execution ergehen zu lassen ... befuegt sein ... soll1666 MHungJurHist. V 2 S. 267
-
ist die verurtheilung in die kosten die natuͤrliche rechtsfolge1810 Schmalz,NSamml. II 170