Rechtsform, f.

I Art und Weise, die der Rechtsordnung gemäß ist
  • nach rechts form vorbringend und beleidend
    1566 Rigafahrer 216 Faksimile
  • der erste [theil des Inquisitions-Prozesses], general-inquisition genannt, sammelt ohne bestimmte rechtsform alle nachrichten, welche der richter uͤber das verbrechen und den verbrecher auffindet
    1810 Schmalz,NSamml. II 144
II Rechtsverfassung
  • das eigenthümliche jedes zeitalters und jeder rechtsform
    1814 v.Savigny,Beruf 48
III Institution des geltenden Rechts
  • der lehensverband bleibt daher in unserm staat ... eine erlaubte und gesetzmaͤßige rechtsform
    1807 SammlBadStBl. I 604