Rechtsform, f.
Rechtsform, f.
I
Art und Weise, die der Rechtsordnung gemäß ist
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nach rechts form vorbringend und beleidend1566 Rigafahrer 216 Faksimile
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der erste [theil des Inquisitions-Prozesses], general-inquisition genannt, sammelt ohne bestimmte rechtsform alle nachrichten, welche der richter uͤber das verbrechen und den verbrecher auffindet1810 Schmalz,NSamml. II 144
II
Rechtsverfassung
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das eigenthümliche jedes zeitalters und jeder rechtsform1814 v.Savigny,Beruf 48
III
Institution des geltenden Rechts
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der lehensverband bleibt daher in unserm staat ... eine erlaubte und gesetzmaͤßige rechtsform1807 SammlBadStBl. I 604