Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsfrist
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, f.
gerichtlich gesetzter Termin oder Zeitraum
- wird ein mann beklagt um 4 ℔ pfennige ... und bekennet 2 mark ... leistet er das selber zu rechtsfrist und thut sein recht, daß er keine pfennige gelobet hat, so ist er dem richter nicht mehr schuldig, denn von einer mark einen schilling1306 Heinemann,StatRErfurt 77Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das urtheil ... innerhalb der rechts frist oder zeit, so erkannt worden, zu exequiren1583 HadelnLR.(Spangenb.) I 10
- die beleihung binnen gesetzter rechts-frist ... zu suchen1721 Ludovici,LehnsProzeß3 112Faksimile - in Google Books
- in burgerlichen und zweifelhafften sachen, wan sich beklagter mit einer antwort nicht gefast gemachet hat, bittet [er] 14. tage dilation ... so er nicht erscheinet, hat alsdenn die rechtsfrist ein ende, und wird beklagter in die pœn verdammet1739 Westphalen,Mon. I 2036Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf