Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsgelehrte
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rechtsgelehrt
Rechtsgelehrte
, m.
rechtskundige Person, die eine juristische Ausbildung besitzt; insb. in der Formel nach Rat der Rechtsgelehrten als Bez. der Einholung eines Rechtsgutachtens bei einer Juristenfakultät
bdv.:
Rechtserfahrene,
Rechtskundige,
Rechtslehrer,
Rechtmeister,
Rechtverständige,
Rechtweiser,
Rechtwissende,
Rechtwisser
vgl.
Rat (II 1)
- so wy ok underwyset sin van rechtisgelerden1472 HildeshUB. VII 445Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- dann so der rechtlich krieg vor den rechtgelerten were1507 BambHGO. Art. 123Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507 - in DRQEdit
- bey den rechtgelerten und weisenLayensp. 1509 S 3rFaksimile - in DRQEdit
- so wollen wir [Kaiser] ... fuͤrter vier tuͤgliche personen, zwo als roͤm. kaͤyser, von der rechts-gelehrten, und die andern zwo von der ritterschafft, von wegen unsern erblanden [zum Kammergericht benennen]1521 Worms/RAbsch. II 180Faksimile (ca. 113 KB)
- das aber die kondtschaft und wyßthumb by den leyhenpersonen dermassen solt uffgericht und gethain werden, das es by den rechtsgelerten nit muge widerfecht werden1525 RhW. III 1 S. 153
- wo der handel so schwere furfiele, das er ferrers raths erfordert, soll das gericht sich des bei uns, unserm amptmann oder den rechtgelerten, so bei der handlung ieder zeit weren, erholen1528 Krautheim 203Faksimile (ca. 247 KB)
- wiewol wir bedenkhen, wie die rechtgelerten, so vor zeiten die recht ainßthails in teutscher zungen ausgezogen, albeg den fuesstapfen irer lernung nachgetretten, damit si nit gesehen wuerden aus dem weeg irer puecher zu geen1528 ZeigerLRb. 228Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- als bisher durch die rechts-gelahrten zu zweifel gezogen ist, ob eines verstorbenen bruders oder schwester kinder desselben ihres vaters oder mutter bruder oder schwester nachgelassene erbschaft unter sich in die haͤupter oder staͤmme theilen sollen1529 CCHolsat. I 147Faksimile - in Google Books
- aber dise positiones des klagers auch die antwurt des beklagten ... hab ich darumb dir ... anzaigen woͤllen, dieweyl ich ... erfaren, das die ... roͤdner ... solhe zestoͤllen gar nit geschickt vnd doch zů lautterer fürkhumung vnd ... khuͤrtz der rechtsachen von den rechtgelerten vnd rechtsetzern erfunden worden1531 LaijischeAnzeigung B vjv
- das jenig auß den rechten und rechtsgelerten hinzugesetzt, so den procuratoren zuwissen gepüret1536 Gobler,GerProz. VorredeVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- geben ... offen instrument oder transsumpt in der bester und bestendigster formen zu gedichts eins jeglichen rechtsgelerten1546 RhW. II 1 S. 301Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- soll ... wider ine oder seine hab und güter nach rat der rechtgelerten procedirt ... werden1552 Wolff,GerichtsverfHochstAugsb. 350
- wie die sachen bey den rechtsgelartten und den cammergerichtsadvocatten und procuratoren in radt gestelt1557 DithmUB. 168Faksimile (ca. 88 KB)
- wie unser ehegericht mit richtern und urtheilern besetzt werden solle ... die uberigen sechs als beysitzere von der ritterschaft und rechtsgelehrte1563 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 278Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- publicirter kirchen- und disciplinarordnung kurzer summarischer extract, ... alß in den graff- und heerschaften ... mit ratt der theologen und rechtßgelehrten beschloßen1574 Ostfriesland/Sehling,EvKO. VII 1 S. 725Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- ordtnen wir, daß ... zu ... verwaltung der kirchengüter und gefälle zuvorderist ein verwalter ... dan auch ein geübter rechtsgelehrter sambt zweyen zugeordtneten, deren einer ein rechenmeister, der ander ein rechenschreiber ... seyen, ... angenommen ... werden1576 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 490Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- soferne aber die sachen, so hochwichtig, das richter, burgmanne und die 24 geschworne nach gehabtem fleißigem bedencken und nachsinnen, was recht in derselben nit finden könten, so sollen sie in solchen sachen bei den rechtzgelahrten auf der partheien unkosten rades pflegen und was recht ist, erkennen1578 Engelke,GogerichtDesum 69Faksimile (ca. 74 KB)
- zu dem ... das ihre erbarkeiten gleichsam nicht macht und gewalt hatten, ime einzureden vernemen lassen dorfen, als ob man ... seine sachen bei rechtsgelerten judizieren lasse1582 MittNürnberg 40 (1949) 47
- ist jonker C.v.M. ... uff anclage siner hausfrauwen swegerherrens ... durch ein gefast urtel von 6 rechtzgelerten zu erlicher gefenknis in sinem hause R. zu verhalten, verdammet1584 BuchWeinsberg III 239Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- da solches dem scheffen fürkeme, wurdt er bey den rechtsgelehrten darüber advisieren1589 LuxembW. 584Faksimile - in Google Books
- wen aber jede parthey jrer seits bey den rechtsgelertten raths pflegen, vnnd jeder ein besonnder consilium stellte vnnd gerichtlich eingeben woltt, vnnd allso hierinnen (wie man sagt) die spieß gleich wehren, hielten wir vnndertheniglich darfuͤr, daß beede consilia dem richter zue beßerer nachrichtung anzunemmen sein moͤcht1593 Fischer,Erbf. II 335Faksimile (ca. 133 KB)
- erinnern wür euch, die ihr der hexen gegenwertigkait, auch erzaigen und voriges verhalten mehrers erkennen und gewarnemmen, daß ihr inhalt angezogener halßgerichtsordnung, oder, da euch bedenckhen einfallen, nach rath der rechtsgelehrten mit sollichem ernst und peinlicher examination gegen ihro verfahret, wie es sich gegen ainer sollichen bekhandtlichen hexen von rechts wegen gebüert1608 Leiser,Strafgerichtsb. 158
- damit aber ein obrister hofmarschalch auch in erledigung seiner ambtsacten gute advocaten und rechtsgelärte finden möge, so were sehr nutzlich und notwendig, dass die procuratores am kais. hof gleich wie zu Spayr im kammergericht alle beaidet und darzu kainer, er sei denn ein rechtserfahrner, zugelassen ... werde1611 Fellner-Kretschmayr II 379Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- soll ... in hochwichtigen sachen bei verrüembten juris facultaeten und unpartheiischen rechtsgelerten bedencken und urtheilen eingeholt werden1611 WürtLändlRQ. II 280Faksimile (ca. 55 KB)
- ob dann wohl, wie unter den rechts-gelaͤhrten disputirt wird, dißfalls die gemeine kayserliche rechten einem buͤrgen ... zulassen moͤgen, daß, wann er, als der haupt-schuldner, angelangt wird, alßdann dem glaͤubiger zuvorderst an den principal-debitorn ... verweisen moͤg1616/1711 Nahmer I 184Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- da aber der sachen wichtigkeit ihren [richter, buͤrgermeister und scheffen] verstandt uͤbertreffe, sollen sie das bey unpartheyschen rechtsgelehrten im heyligen reich moͤgen suchen1648 Schlüter,WestfProvR. I 511Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- solle beiden e. stadtgerichten, daß sie ohne noht über gerichtliche vor ihnen schwebende streitigkeiten keine bedenken einholen, und wan ie die einholung der bedenken nöhtig wäre, sie selbige bei einheimischen rechtsgelehrten, als denen unsere recht und gewohnheiten besser bekannt, vor den fremden und außländischen suchen sollen, angezeigt werden1729 BaselRQ. I 2 S. 938Faksimile (ca. 218 KB)
- es ist also bey den staͤdten, wo zusammengesetzte halsgerichten sich befinden, die fuͤrsorge dahin zu machen, womit selbe zum vortrag der criminalien entweder mit einem obergerichtlich gepruͤften stadtrichter, oder syndico sich versehen, oder zu solchem ende eines rechtsgelehrten, oder eines oͤffentlichen malefiz- und bannrichters, wo deren vorhanden sind, sich gebrauchen sollen1769 CCTher. 20 § 10Faksimile - in Google Books
- das kammergericht wird mit drey rathsherren, wovon zwey rechtsgelehrte sind, der dritte aber allemal ein erfahrner und der handlungs- und seesachen wohl kundiger kaufmann ist, und einem sekretaͤr besetzet1786 Gadebusch,Staatskunde I 93Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der rechtskundige derselben [lehre des positiven rechts] oder rechtsgelehrte (iurisconsultus) heißt rechtserfahren (iurisperitus), wenn er die äußern gesetze auch äußerlich, d.i. in ihrer anwendung auf in der erfahrung vorkommende fälle, kennt1797 Kant,Rechtslehre 30
- consistorialraͤthe. dazu ernennt der landesherr gemeiniglich theologen und rechtsgelehrte. es koͤnnte derselbe die consistorien zwar mit lauter rechtsgelehrten besetzen, weil zu einer richtigen ausuͤbung der geistlichen gerichtsbarkeit doch hauptsaͤchlich gruͤndliche rechtskenntnisse erfordert werden1803 Philipp,WBSächsKR. 184Faksimile - in Google Books
- dagegen ist gedachten gerichten [untergerichte] untersagt, sich an einzelne rechtsgelehrte oder an auswaͤrtige facultaͤten zu einholung von gutachten zu wenden1806 Württemberg/Pölitz,Verf. I 1 S. 357Faksimile - in Google Books
- die senatoren werden gewaͤhlt aus rechtsgelehrten, oder solchen personen, welche die forstwissenschaft oder die cameralwissenschaft besonders studirt haben, aus rentenirern, angesehenen handelsleuten und guͤterbesitzern1814 Frankfurt am Main/Pölitz,Verf. I 2 S. 1132Faksimile - in Google Books
- sie [mediatisierte Standesherren] koͤnnen jeden dazu qualificirten rechtsgelehrten, der ein gebohrner teutscher ist, bei ihren gerichten anstellen1815 AktWienKongr. I 4 S. 11