Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsgesetz

Rechtsgesetz

, n.

Rechtsordnung, Gesetz, Rechtssatz
  • [Renuntiationsformel:] an alle geuerd vor dem angriff vͤnser erben ... noch lantfrid lantgeriht, lantreht, rehtgesetzt, frighait, buntnüst, gesellschaft, ufsatzung, burgreht
    1381 MHohenberg 657
  • dieweil wir ... begerende auch dasselbe [land Siebenbuͤrgen] zu allen zeiten mit rechts gesetzen bewart / auch mit allerley guttem gruͤne vnnd wachse / haben drumb des entpfangene rechtbuͤchels examination vnnd erkůndigung / ... vnserem kantzler ... hingelassen
    1583 SiebbLR. p. 195
  • obwohl im rechtsgesetze die notwendigkeit liegt, daß eine öffentliche gewalt und ausdrücklich dazu bestellte verwalter derselben sein sollen ... so sagt doch das rechtsgesetz darüber nichts, welchen bestimmten personen diese gewalt übergeben werden solle
    1796 FichteVolk 19
  • also ist das allgemeine rechtsgesetz: handle äußerlich so, daß der freie gebrauch deiner willkür mit der freiheit von jedermann nach einem allgemeinen gesetze zusammen bestehen könne
    1797 Kant,Rechtslehre 32
  • es muß demnach im staate eine anstalt seyn, wodurch von der staatsregierung ... jedem einzelnen das seine nach maasgabe des rechtsgesetzes hoheitlich zugetheilt wird
    1804 Gönner,GemProz.2 I 120
  • die richterliche gewalt, welche nur berufen ist, das factum unter das rechtsgesetz zu subsumiren
    1804 Gönner,GemProz.2 II 74
  • ohne rechtsgesetz ist justizpflege nicht denkbar
    1804 Gönner,StaatsR. 473
unter Ausschluss der Schreibform(en):