Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rechtshängig

rechtshängig

, adj.

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I vor Gericht anhängig, im laufenden Verfahren befindlich
  • partheyen, so am cammergericht rechthengige sachen haben
    1555 RKGO.(Laufs) I 13 § 14
  • damit alle hierinn beruͤhrte land-fridbruͤchige und thaͤtliche handlungen ... so die fuͤr das kayserl. cammer-gericht kommen, vor andern rechthaͤngigen sachen ... eroͤrtert werden
    1562 Moser,StaatsR. 31 S. 338
  • darauf auch solcher beschwerden halben ... wider solche proceß und handlungen protestirt, zu dem durch ettlich vil appellationes und contradictiones an dem kayserl. cammer-gericht rechthängig gemacht
    1563 Moser,KreisAbsch. I 255
  • zur schleuniger befürderung ... der rechthängigen ehesachen
    1563 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 278
  • vnsere rechthengige sachenn am keyserlichen cammergericht
    1573 Kamptz,MecklStPrR. V 331
  • wannehe von rechthengigen sachen aus diesem gericht appellirt ... werden soll
    1573 RhW. II 1 S. 241
  • wie im gleichen der regierung und stifftz rechthengige sachen dirigiren und sollicitiren moge
    1574 MünsterKzlO.(1574) 250
  • dass in den bitten von der cantzel vor rechthengige sachen der rat ihres ampts im urthelfassen erinnert wird
    1582 Lübeck/Sehling,EvKO. V 370
  • wann sie 100 oder 60 oder 30 jar ire advocaten und procuratores erhalten müessen, wöllen geschweigen den nebenuncosten, daraus den gezenken und nachbarlichen irrungen mitlerweil kombt, dieweil die sach am cammergericht noch rechthengig ist
    1586 NHeidelbJb. 3 (1893) 46
  • es sollen ... die kriegparen und rechthengigen güeter im werunten streit vor außtrag ... nit verkhauft werden
    1599 NÖLREntw. II 1 § 19
  • [Anklage, er habe] aus rechthengigen sachen unziembliche geschenke und gaben an gelt, pferden, ochsen und anderen dingen genommen
    1601 QFSchleswHG. XIV 241
  • sollen die procuratores jhre recess in rechthaͤngigen sachen im vorgericht fuͤrzubringen angehalten werden
    FrkLGO. 1619 II 1 § 10
  • ob auch wol etzliche sachen durch einen ... widerspruch ... rechtshengig gemacht worden
    1627 BöhmLO. B 18
  • bis zu austrag ihres an dem churf. hoffgericht zu Heidelberg rechthengigen stritts
    1628 PfälzW. II 742
  • es sollen die secretarii und andere raths-bediente in rechthaͤngigen sachen keine vollmacht annehmen, noch den parten mit rahten, warnen, dienen, ... beypflichten
    1639 LübKanzlO. 59
  • so in einer rechtheinger sachen urteil und recht ausgesprochen were
    1639 RhW. II 1 S. 78
  • bey ubergebung der supplicationen und schrifften soll der anwald darauf notiren, ob die sache neu und zuerst eingefuͤhret werde, oder ob sie allbereit rechtshaͤngig sey
    1663 BrschwLO. II 254
  • cantzelisten sind bestellt, ... in rechthängigen sachen der partheyen und ihrer advocaten anbringen ... nachzuschreiben
    Seckendorff,Fürstenstaat (1665) 115-116
  • advocaten ..., die da alle sachen, so in unser regierung an- und rechthängig gemacht werden, bei den angestellten verhören und vorbeschieden mündlich vorbringen
    1666 Sachsen-Gotha/QNPrivatR. II 1 S. 603
  • daß der punctus immedietatis wegen Auburg annoch beym kayserlichen reichs-hof-rath notorie rechtshaͤngig seye und also sehr bedencklich falle, in sothaner rechtshaͤngiger haupt-sach sich zu prostituiren
    1710 Moser,StaatsR. 27 S. 117
  • wann ... die klage per citationem rechts-haͤngig wuͤrde
    1711 Lünig,CJMilit. 907
  • wir sind immer mit interlocut abgefertiget, und dem einen bald dieses, dem andern bald jenes zu beweisen auferleget worden, daruͤber unsere sache allzeit rechtshaͤngig blieben
    1733 Esop 363
  • in rechtshaͤngigen sachen ist ein grosser unterschid unter deme, was ein crays-ausschreibender fuͤrst ex commissione eines reichsgerichtes thun darf, und unter deme, worzu er vor sich selbsten befugt ist
    1773 Moser,KreisVerf. 237
  • ist ... eine exemtions-sache an dem cammergericht noch wuͤrcklich anhaͤngig, kan der kayserliche hof waͤhrenden processes nichts darinn verfuͤgen; so wenig als in andern rechtshaͤngigen sachen
    1774 Moser,Reichstage I 62
  • wer vor seinem gerichtsstande eine rechtshaͤngige sache hat und mitlerweile in kriegsdiensten gehet, muß seine sache dennoch vor demselben ausmachen
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 264
  • dass von der zeit an, wo die gehörig ausgefertigte ladung, oder eine mit dieser gleiche wirkung äussernde verfügung dem beklagten gehörig eingehändigt worden ist, die sache als rechtshängig (lis pendens) betrachtet werden solle
    1800 Grolman,GerichtlVerf. 64
  • was die wirkungen der kriegsbefestigung betrifft, so entspringt aus ihr eine neue verbindlichkeit, welche die natur der erhobenen hauptklage nach manchen hinsichten aͤndert. ist sie vorausgegangen, so wird der streit im engeren sinne rechtshaͤngig genannt
    1802 RepRecht X 79
  • an den tô Spîr rechthengigen saken
    oJ. Lasch-Borchling II 1939
II
(als Kläger oder Beklagter) in ein Gerichtsverfahren involviert
  • welcher ... in die gericht ziehen will, der soll zůvor ainen gelerten aid schweren, das er hinder dhainen juden behaft ... deßgleichen weder von hoff-, land- oder andern gerichten rechthengig sei
    1532 ÜberlingenStR. 366
  • daß etliche viel alter und neuer sachen definitive und interlocutorie beschlossen, und noch in nicht geringer anzahl unerledigt vorhanden, welches den rechthaͤngigen partheyen beschwerlich und nachtheilig
    1557 RAbsch. III 154
  • de partien, so rechthengich seint
    1587 JbOldenb. 17 (1909) 269
  • A. zu F. ... mit einem ... am sutholtischen gerichte seines behalts etzlicher lenderei halber rechthengig geworden
    1588 JbOldenb. 15 (1906) 255
  • gefecht der rechtshenhiger parthyenn
    16. Jh. NijmegenStR. 130
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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