Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtshandlung
Artikel davor:
Rechtsguttat
rechthabend
(Rechthaber)
Rechthafer
rechthaft
rechthaftig
Rechthalter
Rechtshaltung
Rechtshandel
Rechtshandelskosten
Rechtshandlung
, f.
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I
wie Rechtsstreit (I)
bdv.:
Rechtshandel (I)
- allerley neuerung ... wie vß dem proceß der rechtshandlung ... zu sehen1554/55 NrhArch. 3 (1860) 322Faksimile - in Google Books
- djeweil die tagsatzung ein eingang vnnd fundamentum der rechtshandlung1574 Frey,Pract. 245Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- das alle rechtshandlungen ... inn rechter geheimb behaltten1597 Reyscher,Ges. XII 509Faksimile - in Google Books
- soll die execution in lehenssachen wie in andern gemainen rechtshandlungen geworben und mitgethailt werden16. Jh. NÖLehntraktat Tit. 205
- damit ... jenen rechtshandlungen schleinig abgeholfen mechte werden1619 MHungJurHist. V 2 S. 155
- damit zu abkürtzung der beschwärlichen langen process ihnen zur erlangung solcher ihrer schulden und expedirung ihrer anderweitigen rechtshandlungen active und passive schlainig ... recht ertheylt werden solle1628 AktGegenref.2 II 819
- in denen rechtshandlungen, so bey den ämbtern der landeshaubtmannschaften ... wie auch bey denen mannrechten und andern gerichtsstellen ... fürlaufen1651 CDSiles. 27 S. 279
- soll ... aller moͤglicher fleiß angelegt werden, die parthen aus aller weitlaͤufftigen rechtshandlung und verbitterung zu setzen1700 CCMarch. II 1 Sp. 223Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wie ... diese ... verordnung auf eine fernere rechts-handlung gar nicht zu verstehen ist1717 CAustr. III 899Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
rechtlich relevante Handlung, rechtskonstituierender oder rechtsverbindlicher Akt
- dass ihnen [generalprivilegirten juden] darinnen [privileg] jura christianorum zugesaget worden und alles dasjenige, so in den judenreglements und sonst ihrer nation sowohl wegen ankaufung der immobilien und des commercii als aller rechts-handlung verboten ist, gleich anderen christlichen kaufleuten ... gestattet werden soll1775 Stern,PreußJuden III 2 S. 1306
- kroͤnung ... die feyerliche rechtshandlung ... da der erwaͤhlte kayser durch die salbung, aufsetzung der krone und uebergebung der reichsinsignien ... bestaͤtigt wird1801 RepRecht IX 117Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- lehnsmuthung ... ist diejenige rechtshandlung, wodurch der vasall seinen lehnsherrn um die belehnung geziemend ersucht1802 RepRecht X 29Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)