Rechtshandlung, f.

I wie Rechtsstreit (I)
  • allerley neuerung ... wie vß dem proceß der rechtshandlung ... zu sehen
    1554/55 NrhArch. 3 (1860) 322 Faksimile
  • djeweil die tagsatzung ein eingang vnnd fundamentum der rechtshandlung
    1574 Frey,Pract. 245 Faksimile
  • das alle rechtshandlungen ... inn rechter geheimb behaltten
    1597 Reyscher,Ges. XII 509 Faksimile
  • soll die execution in lehenssachen wie in andern gemainen rechtshandlungen geworben und mitgethailt werden
    16. Jh. NÖLehntraktat Tit. 205
  • damit ... jenen rechtshandlungen schleinig abgeholfen mechte werden
    1619 MHungJurHist. V 2 S. 155
  • damit zu abkürtzung der beschwärlichen langen process ihnen zur erlangung solcher ihrer schulden und expedirung ihrer anderweitigen rechtshandlungen active und passive schlainig ... recht ertheylt werden solle
    1628 AktGegenref.² II 819
  • in denen rechtshandlungen, so bey den ämbtern der landeshaubtmannschaften ... wie auch bey denen mannrechten und andern gerichtsstellen ... fürlaufen
    1651 CDSiles. 27 S. 279
  • soll ... aller moͤglicher fleiß angelegt werden, die parthen aus aller weitlaͤufftigen rechtshandlung und verbitterung zu setzen
    1700 CCMarch. II 1 Sp. 223 Faksimile
  • wie ... diese ... verordnung auf eine fernere rechts-handlung gar nicht zu verstehen ist
    1717 CAustr. III 899 Faksimile
II rechtlich relevante Handlung, rechtskonstituierender oder rechtsverbindlicher Akt
  • dass ihnen [generalprivilegirten juden] darinnen [privileg] jura christianorum zugesaget worden und alles dasjenige, so in den judenreglements und sonst ihrer nation sowohl wegen ankaufung der immobilien und des commercii als aller rechts-handlung verboten ist, gleich anderen christlichen kaufleuten ... gestattet werden soll
    1775 Stern,PreußJuden III 2 S. 1306
  • kroͤnung ... die feyerliche rechtshandlung ... da der erwaͤhlte kayser durch die salbung, aufsetzung der krone und uebergebung der reichsinsignien ... bestaͤtigt wird
    1801 RepRecht IX 117 Faksimile
  • lehnsmuthung ... ist diejenige rechtshandlung, wodurch der vasall seinen lehnsherrn um die belehnung geziemend ersucht
    1802 RepRecht X 29 Faksimile