Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtshilfe
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, f.
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(rechtlich gebotene) Unterstützung bei der Durchsetzung eines Rechtsanspruchs
- czuletzt hot mein man selig mit meinem rate und hulffe und seiner sone einen armen man zur K. angegriffen ane rechthulffe mit eigener macht eingefangen und seyn fy genomen1474 ZSchles. 12 (1874) 478
- den amptleuten zur rechtshulfe befel geben1539 PommVis. I 304
- vorgetragene sachen ... und auch die, welche durch recht in diesem gericht erkandt, sollen mit wircklicher execution und rechtshülff innerhalb zweien monat volnzogen werden1567 Mecklenburg/Sehling,EvKO. V 322Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- soll ... rechtshuelffe über ihm ergehen1567 ZittauStR. 127Faksimile (ca. 195 KB)
- soll dem kleger uf ferner anruefen durch rechtshülf und urthelßcrafft geholfen werden1572 AdelsheimStR. 662Faksimile (ca. 60 KB)
- execution und gebuͤhrende rechtshuͤlfe1597 HadelnPriv. 129Faksimile (ca. 149 KB)
- damit ... in den kirchspiel- und untergerichten ... rechtens verholfen und nicht rechtlos gelassen werde, als haben wir hiezu den freytag bestimmt ..., an welchem nach geendigter predigt um 10 uhr ... das kirchspiel-recht ... soll gehalten werden, alsdann einem jeden auf sein rechtliches suchen vom schultheißen und schoͤpfen gebuͤhrende rechtshuͤlffe soll ... wiederfahren1597 HadelnPriv. 129Faksimile (ca. 149 KB)
- das von burgermeister undt rhatt jharliches keine richtige rechnunge aufgenommen, noch kegen die schuldige undt verhafte debitores gebhürliche execution undt rechtshilf verhengett worden1604 JbWestfKG. 5 (1903) 114
- als nun einem jeden zu erlangung seiner befugniß die rechtshuͤlfe auf gebuͤhrendes ansuchen billig ertheilet werden muß1641 SystSammlSchleswH. II 1 S. 238Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- vertieft sich ein ehe-mann in schulden ... dass die frau bey anfoderung der creditorum ... verlust ihres ehe-geldes ... zu besorgen hat, soll auf ansuchen der frauen ... mit der rechts-hülffe an des mannes güthern eingehalten werden1658 Mevius,MecklLREntw. 667Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- das solches nicht allein nul nichtig und krafftlos, und die contravenirende ohne einige rechtshuͤlffe gelassen sondern auch die also wiedergebuͤhr ... vnserm fisco verfallen zu seyn declariret werden sollen1683 HessSamml. III 249Faksimile (ca. 424 KB)
- wan einer in schuldsachen vber den andern geklaget vnd rechtshuͤlffe gesuchet1692 NStaatsbMag. I 910Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so wollen wir ... die sachen an die gerichte, die dazu von uns geordnet, daß sie allen denen, die rechts-huͤlffe beduͤrffen, die justiz administriren sollen, verweisen1740 BrschwLO. II 63Faksimile - in Google Books
- zu beytreibung derer ausstaͤnden bey denen unterthanen die erforderliche rechts-huͤlfe zu geben1768 Cramer,Neb. 76 S. 105Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- zu welchem ende ... gerichts-obrigkeiten ... befehligt werden, dem ober-berg-amte auf dessen requisition mit aller prompten rechts-huͤlfe ... gewaͤrtig zu seyn1772 HalberstProvR. 356Faksimile - in Google Books
- wir theilen auch u.gn.h. alle oberst geboth und verboth und rechtshülfe auf aller lehnherren güttere1782 Franken/GrW. III 895Faksimile (ca. 286 KB)
- daß dieselbe [cammer-gericht] ... der ritterschaft ... jederzeit schleunige rechtshuͤlfe dergestalt angedeihen lassen, daß dieselbe ... so lange geschuͤzet werden moͤge, bis von denen staͤnden in petitorio ein anders mit recht erhalten seyn werde1789 Kerner,RRittersch. III 82Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gegen diese den consentirten gläubigern zu verschaffende promte rechtshülfe, dürfen sie den schuldner selbst, während des laufes seiner studien, mit executionen nicht beunruhigen1794 PreußALR. II 12 § 122
- daher soll allen forderungen, aus klaren brief und siegeln, schleunige rechtshuͤlfe verschafft werden1798 Hagemann,PractErört. I 41Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- laͤßt sich die rechtshuͤlfe gegen alle von seite des richters denkbare verletzungen in bloße beschwerde gegen den richter (simplex querela) und in rechtsmittel (remedia juris) eintheilen1804 Gönner,GemProz.2 I 170
- der forderung, auch gegen richterliche verletzungen das recht zu sichern, leisten die reichsgrundgesetze vollkommenes genüge, indem sie ... im recurse an die allgemeine reichsversammlung eine ausserordentliche rechtshülfe gesellt1804 Gönner,StaatsR. 484Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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