Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsitzer

Rechtsitzer

, m.

Urteilsfinder, Schöffe, Beisitzer einer Gerichtsversammlung; Mitglied der Gemeindeversammlung
  • die manne vnd rechtsiczer in vnnserm kunigklichen houe
    1479 Gaupp,SchlesLR. 209
  • ob es an der weil und zeit sei das die rechtsitzer aufsteen
    Anf. 16. Jh. NÖsterr./ÖW. IX 730
  • nachdem aber die rechtssitzer bemelts rechtens mit dem pfleger ... stössig ... gewesen
    1501 EgerPriv. 34
  • who aber der weisartikl mehr sein, so ist besser, das sie der procurator schrifftlich auff einer zedtl in gehegte banckh lege, und dis ist für den zeugenfuerer und auch vor die hern rechtsitzer, domitte in dem verhoere nichts aussene gelossen ... wuerde
    1550 OlmützGO. 50
  • der her haubtman vormanet die zwelf rechtsitzer, das ein jeder ... sein bedencken zur sachen rede
    1556 CDSiles. 27 S. 205
  • das ... der herr bishoff zu P. neben der andern herrn fursten und stendt abgesantten und rechtsiczern ... das oberrecht ... gehalten
    1563 Zivier,SchlesBgw. 125
  • vor euch rechtssitzer des bresslischen landrechts
    1568 SchlesDorfU. 91
  • das alle ... sachen ... vor irem landrechten ... nach genuegsamber fürbringung, verhörung, clagen, antwort, gegen- und wiederrede durch obberurtes rechten geschworne rechtsiczer durch ir urtl und erkhäntnus ... geendet werden solten
    1601 CDSiles. 27 S. 240
  • das aber solches billich, mügen eur herrlichkeit weiter die rechtsizer des rechtens umbfragen
    1633 Innviertel/ÖW. XV 31
  • wan die schrannen mit denen absonderlich beschribnen 24 rechtsüzern besezt
    17. Jh. (Hs.) Salzburg/ÖW. I 10
  • auf diß und al ander hernach geschribne urtl soll richter die rechtsizer ainen nach dem andern umb sein votum fragen
    17. Jh. (Hs.) Salzburg/ÖW. I 182
  • auf guthaissen der samentlichen rechtssitzer und gemain wird dem V.S. die errichtung eines backofens auf seinem grund genehmigt
    1704 Wilhelm,NBayrRpfl. 72
  • die auswahl deren 12 sogenannten rechtsitzer, welche als ein ausschuß der gemeinde selbe zu vertretten haben
    1782 OÖsterr./ÖW. XII 115
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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