Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsjahr
Artikel davor:
Rechtherr
Rechtshilfe
(Rechthörer)
Rechthuhn
rechtig
rechtigen
Rechtigkeit
rechtiglich
Rechtigung
rechtisch
Rechtsjahr
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
vertraglich vereinbarte Zeit, Frist
- jegen dieselben [goltgulden als Darlehen] wollen sie sich selbst schuldig verschreiben und nach ausgange der rechts-jaren auch on guthat s.f.g. entrichten1559 Culemann,MindenLV. 67Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
II
Jahr, in dem eine Steuereinschätzung erfolgt
- auch soll das rechtt iar alwege vber drei jar als nemlichen im viertten iar vnuerruckt gehaltenn werdenn, doch das die rethe ... solch angestalt rechtt iar, welcher gestalt ... ein ieglicher burger seine habe oder guter verrechtten soll, ausschreiben vnnd anschlahen lassenn1543 ArnstadtStR. 81Faksimile (ca. 65 KB)
III
Geschäftsjahr