Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rechtsliebend

rechtsliebend

, adj.

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dem Recht zugetan
  • sollen die gouverneurs ... ihm einige verstaͤndige und rechts-liebende maͤnner von der ritterschafft und dem adel ... adjungiren
    1682 SammlLivlLR. II 857
  • daß d[e]r[o] l[ie]bden sowohl, als ein jeder crays-mit-stand, zu ... ausmachung diser sache solche ministros ... gebrauche, welche nicht nur des crayses und dessen ... handlungen wohl erfahren, sondern auch eines frid- recht- und billigkeit-liebenden gemuͤths seynd
    1719 Moser,StaatsR. 31 S. 175
  • also nicht etwa ein faktum, welches den öffentlich gesetzlichen zwang notwendig macht, sondern, sie mögen auch so gutartig und rechtliebend gedacht werden, wie man will, so liegt es doch a priori in der vernunftidee eines solchen ... zustandes, daß bevor ein öffentlich gesetzlicher zustand errichtet worden, vereinzelte menschen ... niemals vor gewalttätigkeit gegeneinander sicher sein können
    1797 Kant,Rechtslehre 118