Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rechtsliebend
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, adj.
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dem Recht zugetan
vgl.
friedliebend
- sollen die gouverneurs ... ihm einige verstaͤndige und rechts-liebende maͤnner von der ritterschafft und dem adel ... adjungiren1682 SammlLivlLR. II 857Faksimile - in Google Books
- daß d[e]r[o] l[ie]bden sowohl, als ein jeder crays-mit-stand, zu ... ausmachung diser sache solche ministros ... gebrauche, welche nicht nur des crayses und dessen ... handlungen wohl erfahren, sondern auch eines frid- recht- und billigkeit-liebenden gemuͤths seynd1719 Moser,StaatsR. 31 S. 175Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- also nicht etwa ein faktum, welches den öffentlich gesetzlichen zwang notwendig macht, sondern, sie mögen auch so gutartig und rechtliebend gedacht werden, wie man will, so liegt es doch a priori in der vernunftidee eines solchen ... zustandes, daß bevor ein öffentlich gesetzlicher zustand errichtet worden, vereinzelte menschen ... niemals vor gewalttätigkeit gegeneinander sicher sein können1797 Kant,Rechtslehre 118