Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsmittel
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, n.
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vereinzelt rechtens-
allgemein ein Mittel, um einen Rechtsanspruch durchzusetzen, insb. aber der Rechtsbehelf, mit dem eine Gerichtsentscheidung überprüft werden kann
allgemein ein Mittel, um einen Rechtsanspruch durchzusetzen, insb. aber der Rechtsbehelf, mit dem eine Gerichtsentscheidung überprüft werden kann
- wann sie [bürgen] auf oberzählte rechtsmittel ... verziehen hätten1607 WildenburgLR. 410Faksimile (ca. 294 KB)
- alle rechtsmittel sollen ihr ... zugelassen sein1629 HitzigAnn.3 16 (1841) 240
- damit im widrigen nicht noth seye sich der gebuͤhrenden rechts-mittel zugebrauchen1640 CAustr. I 769Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß wir ... wider ... sperrung seiner gefoͤll kaͤys. hilff- und rechts-mittel zuertheilen geruhen wollen1640 SGeorgenSchwarzwald 63
- [Kinder im Schulalter] sollen von den eltern zur schule gehalten werden oder die es nicht tuhn sollen dem schulmeister gleichwoll das volle quartal geben ... würde dan auch dieses nicht helfen ... sollen sie dasselbe quartall auch doppelt geben vndt darzu mit gebürenden rechtsmitteln angehalten werden1642 Beck,DanzigerNehrung 248
- sich keiner protestation, berufung, reduction, supplication oder anderer rechtens-mittel zu gebrauchen1650 EstRitterLR. 322Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen hinfüro in denen an unserm kaiserlichen kammergericht rechthangenden sachen ... anderwärts einige gebot, verbot, mandat, inhibition, restitution, advokation, suspension und aufschlag, außerhalb der in den reichssatzungen und gegenwärtiger verordnung selbsten zugelassener rechtsmitteln, nicht ausgewürkt werden1654 JRA.(Laufs) § 166
- wir wollen es gott dem gerechten richter und jhro königl. mayett: ... demütigst klagen, daß uns die allgemeine rechts-mittel, welche doch einem jeden bettler indulgiret werden, von ew. hochgr. gn. ... dergestalt versagt ... werden wollen1669 PommJb. 15 (1914) 105
- damit ... denenselben [creditores] durch nachdruͤckliche ... rechts-mittel zu dem ihrigen verholffen werden [möge]1688 CCMarch. II 1 Sp. 190Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- rechtsmittel, remedia juris1691 Stieler 1288Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll die appellation fuͤr desert gehalten ... auch die sententia â quâ ohne einigen weitern verzug ... durch gewoͤhnliche recht- und zwangs-mittel exequiret ... werden1699 Weißenburg i.N.Stat. 275
- es ist aber die querela nicht bezahlten geldes ein solches rechts-mittel, da einer, der zuvor bekannt, geld bekommen zu haben, sich beklaget, daß er solches nicht erhalten1721 KlugeBeamte IV 583Faksimile - in Google Books
- [würden] die hofrathsurtheil in revisorio, oder einem andern ergriffenen rechtsmittel bestaͤttiget1747 Bewer,Rechtsfälle V 100Faksimile - in Google Books
- es ist ... ein ... klaͤger keinesweges schuldig, die zum grunde gesetzte freyheit ... zu erweisen, sondern wird darbey sogleich rechtlich geschuͤtzet, wenn beklagter sich ... nicht auf ein befugniß bezogen ... oder klaͤger solches im gegen-beweise gebuͤhrend widerleget hat. dergestalt wuͤrde dieses rechts-mittel, welches doch in alten und neueren zeiten denen unterthanen wider ihre obrigkeiten ... zugelassen worden, denen bauren schlechterdings entzogen1749 Klingner I 56Faksimile (ca. 87 KB)
- von richterlichen spruͤchen und rechts-mittlen wider selbe1752 Greneck 423Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- das appellationserkenntniß erwaͤchst sogleich in rechtskraft, und muß, ohne verstattung weiterer rechtsmittel, sofort vollzogen werden1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 276
- es bleibet ... niemandem benommen, durch das rechts-mittel aus dem lege si contendat seine durch die zeit hinfällig werdende einreden geltend zu erhaltenum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 17 § 2
- ein ausserordentliches und hoͤchstseltenes rechts-mittel ist die syndicats-klage, da man einen referenten beschuldiget, daß er vorsezlicher weise ungerecht gehandelt und gesprochen habe1774 Moser,JustizVerf. I 1204Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- rechtsmittel, die dem zinsherrn zukommen1780 Gabcke,DorfBauernR. 103Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- uebrigens soll ... das wider die sentenz der ersten instanz ergriffene rechtsmittel kuͤnftig mit dem nahmen der appellation, und nicht wie bisher supplication, beleget werden1782 HistBeitrPreuß. II 589Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sodann haben sie [die ungebohrnen] noch eigene rechtsmittel, wohin das praͤtorische edikt von der einsetzung einer schwangern frau in den besiz der erbschaft und die wiedereinsetzung in den vorigen stand zu zaͤhlen ist1785 Fischer,KamPolR. I 53Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß keine foͤrmliche processualische handlungen und rechtsmittel zugelassen ... werden sollten1788 Thomas,FuldPrR. I 227 Anm. aFaksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- das rechtsmittel der restitutionis in integrum1791 Malblank,Kanzleiverf. I 462Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- fällt der spruch des gerichtshalters auf achttägigen oder kürzeren gewöhnlichen arrest oder strafarbeit aus: so findet dagegen kein rechtsmittel statt1794 PreußALR. II 7 § 236
- das wesen aller dieser rechtsmittel besteht darin, daß sie voͤllige wiederherstellung der verletzten ehre und des guten namens wuͤrcken1798 Grolman,KrimRWiss. 213Faksimile (ca. 203 KB)
- die regel, daß in allen sachen das rechtsmittel der berufung statt findet, leidet eine ausnahme bey denjenigen arten richterlicher ausspruͤche, die sogleich nach der eroͤffnung in die rechtskraft uͤbergehen1798 RepRecht II 177Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- oefters ist es der fall, dass die eine parthie von demselben rechtsmittel gegen das urtheil gebrauch zu machen gedenkt, dessen sich die andre parthie schon wirklich bedient hat1800 Grolman,GerichtlVerf. 347Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- rechtsmittel ... sind theils ... simple beschwerden ... theils ... eigentliche rechtsmittel1804 Gönner,StaatsR. 485Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- laͤßt sich die rechtshuͤlfe gegen alle von seite des richters denkbare verletzungen in bloße beschwerde gegen den richter (simplex querela) und in rechtsmittel (remedia juris) eintheilen1804 Gönner,GemProz.2 I 170
- rechtsmittel (remedium iuris) heißt jedes mittel, welches auf die verfolgung oder erhaltung eines rechts abzweckt1805 RepRecht XII 202Faksimile (ca. 395 KB)
- bey gluͤcksvertraͤgen findet das rechtsmittel wegen verkuͤrzung uͤber die haͤlfte des werthes nicht statt1811 ÖstABGB. § 1268Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- erkenntnisse können ... nach der bekanntmachung nur in folge eines rechtsmittels abgeändert werden1815 Gönner,EntwGesB. I 340Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte