Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsobrigkeit

Rechtsobrigkeit

, f.

Inhaber der Rechtsgewalt
  • ob Stralsund mit wahrheit einiger rebellion gegen die höchste römische rechtsobrigkeit könne beschuldiget werden
    1. Drittel 17. Jh. PommJb. 24 (1928) 87
unter Ausschluss der Schreibform(en):