Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsordnung

Rechtsordnung

, f.

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Gesamtheit der gültigen Rechtsnormen einer Rechtsgemeinschaft, in einem Territorium geltendes Recht, Rechtsatzung (I); insb. Prozeßordnung; meton. auch die Anwendung derselben
  • inhalts des kaͤyserlichen land-frieden und rechts-ordnunge 
    1527 CCMarch. VI 1 Sp. 19
  • des schall eyn jeder krigesman den profos vnd meistersmans an ehrer execution vnd rechtsordeninge nicht verhindern
    1554 ZHambG. 8 (1889) 515
  • ob der kleger den beklagten seiner gewehre one rechts ordenunge entsatzt hette, bedarff er jme nicht antworten, er werde denn vor in seine gewehr wider gesatzt
    1561 Rotschitz 9v
  • soll der voigt, so er für die landsaten etwas in ihrer landgilde ... vorlecht, dasselbige vormuͤge der gegebenen rechtsordnunge einfurdern
    1562 DithmUB. 272
  • weile des ertzstiffts jüngst in trück außgangene rechtsordnung allerendts, ohne einige unsere vorwissen ... publicirt worden
    1663 Köln/Maurenbrecher I 321
  • reformation. eine neue verbesserte rechtsordnung 
    1762 Wiesand 892
  • was nun inmittels dem letztlebenden ehegatten vermöge dieser unserer rechts-ordnung zugewendet worden
    1768 BlankenheimLR. 330
  • sofern aber ein jud forderungshalber in ein unbewegliches gut der rechtsordnung nach eingesetzt werden sollte
    1769 Tänzer,GJudVorarlb. 124
  • hat der buͤrgerliche richter ... den soldaten mit beobachtung der rechtsordnung ... zu verurtheilen
    1804 SammlBadStBl. III 629
  • der wirkliche status quo in hinsicht auf verwaltung und rechtsordnung wird in allen seinen theilen bestätigt
    1814 HdbSchweizStaatsR. 462
  • denselben gerichtstag ... mit gerichts vnd rechtsordnung zu verstehen solches vber lant zu verkunden, geburt sich zu thun vff des anklegers schaden dem schultheiss
    oJ. ArchFrankfG.2 2 (1862) 228
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