Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsperson

Rechtsperson

, f.

Amtsträger
  • doe sich solche handlungen [Verfehlungen] durch einen erb. rat in gemain oder sonderbare rechtspersonen zuetrüg [sollen diese nicht öffentlich gerügt werden]
    um 1590 Franken/Sehling,EvKO. XI 666