Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rechtsprechig

rechtsprechig

, adj.


I als Rechtsprecher tätig
  • daß ... daselbst auch der hoffman in allerhand actionen rechtsprechig 
    1631 PublLux. 55 (1908) 388
II den Gerichtsstand habend
  • dasz alle ... inwohner undt underthanen der ... dorffer ... vor keinen andern als vor einem herr zu Berg erstgehörlich rechtsprechig seyen
    1730 LuxembW.(Majerus) I 504