Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtssatz
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, m.
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I
allgemein ein von den Parteien formuliertes Rechtsbegehren, insb. aber dasjenige, das als Abschluß der Parteivorträge den Antrag der Parteien auf ein Urteil darstellt; geringer Rechtsatz einfacher Antrag einer Partei, zumeist Termine und Fristen betreffend
vgl.
Rechtsaß
Sachhinweis: Leiser,ZivProzBad. 45; Schlosser,SpätmaZivilProz. 389ff.
- auf soleich ir baider rechtsacz ward einer an dem erbern geding rechtens gefragt1456 GöttweigUB. II 477
- ward ... uff herr N. rechtsatz erkennt, das in diser sach der fryweibel kein appellation soͤlte haben1470 Twingherrenstreit 27
- das clag anntwort red widerred vnd rechtsatz in solhem zeit beschee on lenngern vertzug1472 FRAustr. II 421Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- also der genante B.R. eher syner schulde eynen rechtsatcz vorbrenget unde fraget umbe recht1474 PössneckSchSpr. I 82
- nochdem ir uns zcweyer part rechtsetcze geschyckt uch recht dorubir zu sprechen geschriben1476/85 FreibergBUrt. 314Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- wo aber die güttigkeit zwischen ewer nit stat gewynnen wollt, alsdanne [wollen wir] auf die jüngst beschehen rechtsetz ... in der sachen nach ordnung des rechtens volfaren1478 MHabsb. I 2 S. 503
- was nach klag antwurt red widerred allem fürwenden vnd geschechnem rechtsacz also von sinen fürstlichen gnaden ... zuo recht gesprochen wirt1486 SchrBodensee 13 (1884) 162
- die benanten erbern leut hab ich an die schrann gesetzt durch besser sicherhait und erleutrung der rechtsecz1492 FRAustr. 59 S. 326
- also das klag, antwort, rede und widerrede vnd der rechtsatz innerhalb drey monat alles beschehen1499 AppenzUB. II 1 S. 326Faksimile - in Google Books
- ewer schreiben uns iecz gethun, dorin vermeldt, wie sich halten czwischen czwaien stollen gebrechen vor ewers gnedigen herrn ... berggerichten auff S.A., weliche wir aus ewern beigeschikten geschrieben rechtseczen vernomen habenAnf. 16. Jh. Zycha,BöhmBgr. II 494
- [Rechtsgang:] das der klager erstlich sein klag, darnach der anntwurter sein anntwurt vnd dann aber der klager sein inred vnd rechtsatz vnd zum lessten wider der anntwurter sein nachred vnd rechtsatz thuen1503 SteirLRO. Art. 23Faksimile (ca. 195 KB)
- so söllen die gotzhuslüt ir anligen und beschwärden in clags wis von einem artickel zum andern zům rechten fürtragen, daruf unser gnediger herr von Sant Gallen zům rechten antwurt geben bis zům rechtsatz1525 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 159Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- uf beider teil fürtrag und rechtsatz so haben wir des artickels halb zu recht erkennt1525 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 178Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wo aber der partheien aine ... in iren lezten schriften oder muntlichen rechtsätzen ainiche neuerung einfuerten, dieselb newerung hat die widerparthei wol macht articl- und punctweiss ôn zuesätz muntlich anzuzaigen und zu verantworten1528 ZeigerLRb. 83f.Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- wa dann clag, antwort, urgicht, kundschaft, gegenred und widerrede notturftiglich verhört worden und der rechtssatz beschehen, sollen sich die schöpfen eines urtheils vergleichennach 1532 WürzbZ. I 1 S. 132Faksimile (ca. 153 KB)
- würt vff des clegers rechtsatz vnnd deß herrenn richters vmbfrag erkennt1539 BernStR. I 281
- nachdem bißher in geringen, schlechten rechtsetzen, als auf begerte dilation und termin etc., bedacht genomen1555 RKGO.(Laufs) I 11 § 2
- daß ... uff geringe rechtsetz, als ratione termini oder dergleichen, die beysitzer jederzeyt solche relationes uber einen tag, nachdem ihnen die acta zugestelt, nit verziehen1555 RKGO.(Laufs) I 13 § 18
- ordnen wir, daß fürhin jeglicher procurator sein prothocoll bey seinen gethanen pflichten besichtigen und keinen unnottürftigen rechtsatz thun ... soll1555 RKGO.(Laufs) I 23 § 10
- so sich ainer aines urtails beschwärt und will sich dës beruefen und davon auf seinen rechtsatz dingen, der sol daz thuen nach lantsprauch mündlich, dieweil der richter den stab in der hand hat1565/1624 RaurisLR. 232Faksimile (ca. 46 KB)
- [Abfolge von Prozeßvorbringungen] replick ... duplick ... rechtsatz oder beschluß ... nachschluß ... vrthel1574 Frey,Pract. 348Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die termine zur einlegung der rechtsätze haben die konsistoriales pro qualitate causarum ... anzusetzen1584 Preußen/Sehling,EvKO. IV 128Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- daz ... in denen aufzügen einreden ieder tail ... mit zwaien, und in denen ... peremptori exceptionen ... mit dreien ... schriften verfaren werde, darüber auch ainiger rechtsatz oder aufschreiben nit statt haben solle1599 NÖLREntw. I 21 § 1
- soll ... nach beschehenem rechtssatze dieser punct fuͤrderlichen durch rechtlichen bescheidt eroͤrtert werden1610 Wehner,HofgRottw. 168Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wan dan also zue letzt aller rechtlicher process gentzlichen ... wie recht vollführet, auch der wohlgebührende rechtsatz aigentlich beschehen ist, so soll der vogt uffstehen und das endurtheil sonderlich wider offentlich verbannen1610/22 Leiser,Strafgerichtsb. 242
- wirt uff des klegers rechtsatz und des richters umbfrag erkent1615 BernStR. VII 2 S. 805Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ist auf mundtlich beschechne clag ... dann entlich von beeden partheyen beschechenen rechtsatz hiemit gesprochen1684 VorarlbAgrU. 249
- sollend die fürsprechen nach verfechtung und beschehenem rechtsatz samt den partheyen selbsten auch den außtritt nemmen1697 BernStR. VII 1 S. 573Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- der vrtheil wirt inhelig gevolget, begehrt dero ein vrkhund, das wirt dem gethäter vff formbklichen rechtsatz vnd vmbfrag vff sein kosten erkentEnde 17. Jh. ZofingenStR. 403Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
(aufgrund eines Rechtsbegehrens angesetzter) Gerichtstag
vgl.
Gerichtssatz (II)
- das dann sy [die beklagte Partei] uff den rechtssaz, so inen verkündt wirt, gehorsam erschynend und im rechten antwort gebint1565 SchweizId. VII 1563Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- auf dem rëchtsaz ward er zum schwert verurteilt1624 SchweizId. VII 1563Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- den geschwornen, rechtsprecher und parten soll ein tag vor dem recht satz oder gricht satz botten werden1650 GraubdnRQ. II 268Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
III
von der unterliegenden Partei zu zahlende Gerichtskosten
- wo ainer den andern mit gericht fürnymbt vnd peklagt ... vnd bey welchem tail sich das vnrecht erfindt, derselb sol dem richter den rechtsacz geben 72 denar, vnd der gerecht tail ist dem richter nichts schuldig1498/1501 BeitrSteirG. 12 (1875) 173
IV
wie Rechtregel
bdv.:
Rechtsspruch (IV)
- gegen die roͤmischen rechtssaͤze kann in Teutschland die gerichtsbarkeit verpachtet werden1785 Fischer,KamPolR. II 146Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bleibt es ein allgemeiner teutscher rechtsaz, wer zinse aus einem gute empfaͤngt, hat eigenthumsrechte daran1785 Fischer,KamPolR. II 557Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- auf diesen drey rechtsaͤtzen beruhet im grunde die eroͤrterung aller fragen, die uͤber das verhaͤltniß zwischen den taxischen reichsposten und reichsstaͤndischen territorialposten entstehen koͤnnen1790 Pütter,Reichspost 77Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß unter teutschen fuͤrsten und grafen nicht in allen geschaͤfften bloß roͤmisches recht gelte, sondern in vielen gegenstaͤnden ganz andere rechtssaͤtze angewandt werden muͤssen1793 Pütter,ErörtStaatsR. I 133Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- rechtssaͤtze ..., in sofern sie nicht auf streitigen thathandlungen beruhen, ... geben nie einen gegenstand des beweises ab1799 RepRecht IV 2Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)