rechtsständig, adj.
rechtsständig, adj.
I
rechtstandige vruchte berechtigte Furcht
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dat wi nicht van unhorsames wegen men van rechtstandigen vruchten wegen in de bezwaringe bracht sin1436 HanseRez.² I 475 Faksimile
II
wie rechtbeständig
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haben diese fünf persohnen ... die gewalt ..., die gemeinde T. in allen angelegenheiten ... zu vertretten und was sie [be]schlüssen, das soll auch rechtsständig geschlossen seyn1792 Tirol/ÖW. XVII 379
III
der Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichts unterworfen
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sollen sie [Kirchen- und Schuldiener] vor dem geistl. consistorio zu Onoltzbach ... vorgenomen, beclagt vnnd rechtstaendig sein1591 Haltaus 1530 Faksimile
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rechtsständig ... einem gerichte ständig, d.i. dessen gerichtbarkeit unterworfen1777 Adelung III 1326 Faksimile