Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsstand
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, m.
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I
Rechtssache, Gerichtsverfahren; meton. auch der Rechtsbeistand im Verfahren (1553)
vgl.
Stand (XIV)
- die vrtheyl oder sententz sol ... nit andere person so in dem rechtstandt weder durch sich noch durch ire anwaldt verfast verdammen odder ledig erkennen1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 29
- die minderjärigen, thoren, stummen ... sollen ... zu clagen nit ... zugelassen [werden], si haben dann pfleger, vormünder und versorger, durch die si im rechtstand vertreten werden1539 Wolff,GerichtsverfHochstAugsb. 334
- das denselben [Prokuratoren] von ainem mündtlichen fürtrag sechs kreützer, aber von ainem rechtstand zwenunddreissig pfenning, vnnd von ainer yeden rechtschrifft, die ainer selbs gestelt, zwenunduierzig pfenning ... gegeben werden sollBairLO. 1553 II 7, 7Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- an den vntergerichten sol einem procurator oder redner je von einem muͤndlichen vertrag in guͤtlichen sachen acht creutzer: aber von einem rechtstand zehen creutzer [gegeben werden]1599 OPfalzLO. 205Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit
- weil auch bei den landt- und untergerichten mit erkenntnuͤß einer erfolgnuͤß in deme die wiederpart zu solchem rechtsstand nicht citiret ... wirdt, allerhand unordnungen bis anhero vorgenommen1610 Scotti,Sayn 619Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- also hatt senatus basiliensis des ordenlichen rechtstandts erlassen R.S., qui anno 1585 G. W. umbgebracht1611 Basel/ZRG.2 Kan. 53 (1967) 355
- wan der ubelthäter auff solcher außsage [Belastung einer Person auß dem herren- oder ritterstand] in der tortur, wie auch folgend, wan er gerichtet würd, beharrete, und darauff ... ein interessirte parthey die indicirte person zu recht vornemen wolte, wan [man ?] derselben mächtig seyn und sie unfählbar zum rechtsstand bringen könte1627 BöhmLO. R 10Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- centgraff fangt an zu fragen vndt sagt: e.h., ich freg euch, ob dieses unser peinlich centgericht zu diesem rechtsstand auch genugsam besetzt sey1631 ZWirtFrk. 4 (1856/58) 242Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- damit die appellationen ... schläuniger abgetrieben und hiemit dem rechtsstandt in so weith geholffen werde1706 BernStR. VII 1 S. 637Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- beginnung des rechtsstands1797 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 396Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß gegen den klaͤger ... keine wiederklage statt finden soll, wenn der rechtsstand vor des beklagten fuͤrsten raͤthen allein gefuͤhret wuͤrde1800 Klotz,Gerichtsbarkeit 77Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Tübingen
II
übersetzt das römisch-rechtliche instantia
Gerichtsstand (I 1), Instanz, vom R. entledigt werden wegen des Ausbleibens des Klägers von der Verpflichtung, vor der jeweiligen Instanz die Rechtssache zu führen, entbunden werden; in den Belegen spiegelt sich der Unterschied zwischen Kontumazial- und Eremodizialverfahren
Gerichtsstand (I 1), Instanz, vom R. entledigt werden wegen des Ausbleibens des Klägers von der Verpflichtung, vor der jeweiligen Instanz die Rechtssache zu führen, entbunden werden; in den Belegen spiegelt sich der Unterschied zwischen Kontumazial- und Eremodizialverfahren
vgl.
Rechtfertigung (I)
- wo auch der clager ... ainen zů recht beschaiden lässt vnd seiner clag ... nit nachkombt so soll ... der gehorsam anntwurtter von der ... clag vnnd nit allain vom rechtstanndt enntlediget [sein]1520 BairGO. 23rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- daruf der richter urteiln sol / nach clag, antwort und zeugen sag, / davon man appellieren mag. / dan hat der erst rechtsstandt ein ende1529 MittPfalz 29/30 (1907) 104
- soll die klag verworffen werden vnnd der antworter darauff zu handeln nicht schuldig seyn, sonder auff sein beger vom rechtstandt ledig erkannt werden1534 MainzUGO.(Saur) 6v
- durch solich appellation ... wirdt die volstreckung der vrtheyl biß nach dem andern odder dritten rechtstandt ... hinderhalten1562 Gobler,GerProz. 3r
- so sich ... zutruͤge, daß der beklagt gehorsamlich erschiene, aber der klaͤger aussenbliebe, so soll der beklagt auff sein begeren vom rechtstandt ledig erkennt werden1571 SolmsGO. 22r
- wo aber die sach nit offenbar, soll der beklagt so gegenwertig entledigt von dem rechtstande vnnd der abwesende klaͤger in kosten erkannt werdenTeutschForm. 1571 Bl. 20vFaksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- daß der beklagt allein von dem rechtsstandt ... erlediget wirdtFrankfRef. 1578 I 19 § 14Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wolte aber der antworter, nachdem der klaͤger geruffen, und er ungehorsam erkandt, in der haupt-sache verfahren, und seine gerechtigkeit fuͤrbringen ..., damit er endlich vom recht-stand (ab instantia) oder von der klage (ab impetitione) ledig erkandt ... werden moͤchte1639 BrschwLO. II 456Faksimile - in Google Books
- von dem rechtsstande, aber nicht von der klage erledigt seyn, instantiâ, at non actione liberari1663 Schottel 504Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
III
nur lexikographisch belegt: zuständiges Gericht
- rechtstand. das gericht, wo iemand recht und urthel zu nehmen schuldig ist1762 Wiesand 890Faksimile - in Google Books
- der rechtsstand ... dasjenige gericht, welchem jemand zu recht zu stehen verbunden ist, dessen gerichtbarkeit derselbe unterworfen ist1798 Adelung2 III 1010Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
IV
Rechtszustand
- was nachtheil ... unserm ... herrn dem roͤmischen koͤnig ... an seiner oberkeit ... darzu aller chur-fuͤrsten und fuͤrsten an jhrer freyheit und rechts-stand ... entstehen wuͤrde1497 Harpprecht,StArch. II 119
- deren ... stände privilegien, alte gewohnheit und aus beeden erwaxene rechtstande1716 Chorinsky,Mat. I 162
- keine den buͤrgerlichen rechts- oder vermoͤgens- stand in unseren landen veraͤndernde folge zuzulassen ist1797 BadKirchInstr. 152
- daß product gegen den verlauf der beweisfrist in den vorigen rechtsstand zu setzen1799 RepRecht IV 95Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
V
Rechtshängigkeit eines Prozesses und der damit verbundene Status der Parteien
vgl.
Litiskontestation
- vor der litis-contestation oder da nach befestigung des rechtstandes1654 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 355Faksimile - in Google Books
- zumahlen ... der blosse dominus utilis und vasallus ... in praejudicium domini directi keine personam standi in judicio, fürnemlich aber, nach angebohrnem licht und recht, selbst diesen rechts-stand alsdann sorgsamst zu vermeiden hat, wenn der sich aufwerfende judex der offentliche adversarius selbst mit ist1768 SchrBodensee 28 (1899) Anh. 413Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts Bodensee-Zeitschriften
- da der beweis im rechtsstande meistens mit großen schwierigkeiten verbunden seyn wird, so duͤrfte damit der proceß wohl beendigt seyn1804 v.Berg,PolR. IV 292Faksimile - in Google Books
VI
Rechtsbeschluß
- als vor jahren die ... kaͤyserl. hrn. commissarien mich in mein anbefohlen mit ordenlichen rechts-stand per definitivam sententiam latam erhaltenes gottshauß eingesetzt1714 SGeorgenSchwarzwald 73