Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsstand

I Rechtssache, Gerichtsverfahren; meton. auch der Rechtsbeistand im Verfahren (1553)
II Gerichtsstand (I 1), Instanz, vom R. entledigt werden wegen des Ausbleibens des Klägers von der Verpflichtung, vor der jeweiligen Instanz die Rechtssache zu führen, entbunden werden; in den Belegen spiegelt sich der Unterschied zwischen Kontumazial- und Eremodizialverfahren
III nur lexikographisch belegt: zuständiges Gericht
IV Rechtszustand
V Rechtshängigkeit eines Prozesses und der damit verbundene Status der Parteien
VI Rechtsbeschluß