Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsstreit
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rechtsständig
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(Rechtstellung)
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Rechtsstillstand
(Rechtsstörung)
Rechtsstreit
, m., Rechtsstritt, m.
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I
rechtliche Auseinandersetzung, Rechtshandel (I), Prozeß (I)
vgl.
Handel (IX 2),
Krieg (III 2 a),
Rechtsgang (I),
Rechtsgespan,
Rechtspan,
Rechtsstreitigkeit,
Rechtszwist
- so ... kain tail in disem rechtstrit mer zeügen fürstellen wil1520 BairGO. 47rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- dannerher ... ermelte partheien gegen ainandern an dem kaiserlichen cammergericht in rechtzstritt erwachsen1572 ÜberlingenStR. 588Faksimile (ca. 82 KB)
- den angefangnen und befestigten rechtsstrit1573 NÖLTfl. IV 123 § 2
- wann des lehensherrn lehens gerechtigkhait kriegbar und die ersuechung im wehrenden rechtsstritt nicht beschehen moͤg16. Jh. NÖLehntraktat Tit. 158 § 4
- mein ... pieten, ... des angeordneten rechtstritts und processes mich allergnedigst zu vershonen1616 JbKunsthistKaiserh. 15 (1894) p. 47
- ob auch wol verwichener zeit die proceß bey dem land-recht mündlich vorkommen und wan es zum rechtsstrit gelanget1627 BöhmLO. C 1Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- 1629 SchweizId. XI 2395
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- moͤgen demnach sich von vormuͤnder- und pflegschaft entschuldigen ... die mit den unmuͤndigen selbst in schwerem rechts-streit schweben1650 EstRitterLR. 269Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zu beßerer fortsetzung nachbarlicher correspondentz und wohlwollens diese mishelligkeiten ohne allen fernern rechts-streit ... beygeleget ... werden [sollen]1650 HambGSamml. X 304Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in denen rechts-streiten, woruͤber schon einmahl reuision gesucht1655 CAustr. III 154Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß in diesem ertz-hertzogthum Oesterreich unter der Ennß die rechts-stritt ... von jahr zu jahren sich vermehren1681 CAustr. I 25Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- rechtsstreit, actio civilis, & criminalis, negotium, & causa1691 Stieler 2209Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die partheyen ... welche ... nach erhobenen rechts-streit sich ausser landes begeben wollen1700 CCMarch. II 1 Sp. 227Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- sollen die re- und correferenten bey verlesung der acten mit fleiß erwegen, ob ein oder ander theil rechtmaͤßige uhrsache zu streiten, und in dem rechts-streit so lange zu verharren1712 BrschwLO. II 144Faksimile - in Google Books
- wann zwischen käufferen und verkäufferen wegen deß verkaufften guts recht-streit entstehet1713 TrierLR. XX § 41Faksimile (ca. 255 KB)
- entstunde ock ein twist ... verstehe ein rechts-streit1717 Blüting,Gl. I 69Faksimile (ca. 114 KB)
- vor bevestigten rechts-streit1721 KlugeBeamte IV 1231Faksimile - in Google Books
- vermeinten wir, daß ... außerordentliche gericht gehalten und also die entstandene rechtsstreit so geschwind als möglich aus dem weeg geraumt werden sollten1733 BaselRQ. I 2 S. 948Faksimile (ca. 212 KB)
- wenn die gemeinschafter einen rechts-streit haben, sind sie einen gemeinschaftlichen anwalt zu bestellen pflichtig1757 Estor,RGel. I 757Faksimile (ca. 192 KB)
- als linderende umstaͤnde ... sind anzusehen ... wenn ... kein beweis vorhanden ist, daß ... die gab wegen des fuͤrwaltenden rechtsstreits ... geschehen seye1769 CCTher. 65 § 7Faksimile - in Google Books
- daß alle gelübde und versprechungen, welche dem advocaten vor würklich geendigtem rechtsstreit geschehen ... nichtig seyn sollenum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 21 § 2
- eine specialvollmacht ist erforderlich ... wenn die entscheidung eines rechtsstreits einem schiedsrichterlichen ausspruche unterworfen werden soll1794 PreußALR. I 13 § 101
- jene glaͤubiger ... welche ... einen foͤrmlichen rechtsstreit anheben wollen1800 Bewer,Rechtsfälle VI 59
- der richter, als die seele des gerichts, muss nothwendig von dem augenblicke an, wo ein rechtsstreit bey ihm angebracht wird bis zu der gänzlichen beendigung desselben, ununterbrochen thätig seyn1800 Grolman,GerichtlVerf. 175Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- sonst haͤtte man den rechtsstreit seinen gang vor den ordentlichen gerichten ungestoͤhrt gehen lassen1804 Gönner,GemProz.2 I 28
- hat das gericht, ohne gestattung eines rechtsstreites, dafuͤr zu sorgen, daß die kinder ... von der mutter ... erzogen werden1811 ÖstABGB. § 142Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
Streit unter Rechtsgelehrten
- der rechtsstreit ..., ob den roͤmern diese vormundschaftsgattung bekannt gewesen sey, ist ohne nuzen1785 Fischer,KamPolR. I 232Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)