Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsteidigung

Rechtsteidigung

, f.

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Rechtsstreit; Prozeß, Gerichtsverfahren
  • durch vnnöttige gezenck vnnd rechtsteidigung 
    1591 Haltaus 1530
  • zu verhuͤtung allerhand weitlaͤufftiger rechtsthedigungen 
    1600 Böhmen/Lünig,CJFeud. II 292
  • die proceß und rechtsthaidigungen 
    1627 BöhmLO. D 34
  • weil ... keiner sich leicht in eine rechtsthaidigung geben würd, der nicht zuvor wisse, ob er seine prætension beweisen könte
    1627 BöhmLO. D 42
  • rechtstaidigung. eine streitigkeit, die vor gericht gebracht worden
    1762 Wiesand 890
  • die hungarische landesverfassung oder rechtstheidigungen betreffenden gegenstände ... müssen dem hungarischen staatsrath ... zugetheilet werden
    1792 Kretschmayr-Walter V 39