Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechts'trölen

Rechts'trölen

, n.

Kauf und Verkauf von Ämtern
  • ist der deputierten herren bedenkhen wegen erbfälen und rechttrölens in emptern ablesendt ghort, was massen sie vermeinen, daß solches zu verbessern sein möchte
    1603 BaselRQ. II 95