Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtstück

Rechtstück

, n.

Abschnitt eines Gesetzes
  • [wir] setzen ... denselben [gerichtlichen proceß] ... in der allerbestendigsten ... form, wie das von rechts- oder gewonhait wegen geschehen soll, ... als hernach von ainem rechtstuck zu dem andern underschidlich ... angezaigt würdet
    1539 Wolff,GerichtsverfHochstAugsb. 329