Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsunkosten

Rechtsunkosten

, pl.

wie Rechtschaden 
  • wuͤrde einer ... zum andern mal nichts wider jn [widersacher] im rechten erhalten, er sol ... dem obliegenden kegentheil auff alle rechts vnkosten vnd zehrungen verurtheilt werden
    1583 SiebbLR. I 2 § 7