Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsunterricht

Rechtsunterricht

, m.


I wie Rechtbelehrung 
  • auf euer ... frage, überschickte missiven und notel getanes eides, darüber ihr unsern rechtsunterricht begehrt ..., sprechen wir vor recht
    1568 MansfeldBergb.I b 137
II Unterricht in der Rechtswissenschaft
  • der academische rechtsunterricht 
    1814 Thibaut,Notwendigk. 31
unter Ausschluss der Schreibform(en):