Rechtsverfassung, f.
Rechtsverfassung, f.
I
(schriftliche) Formulierung rechtlicher Entscheidungen
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demenach oberschicken wir euch hiemit unter fuͤrstl. secret eine rechts-vorfassung, die wir achten ... zw schleuniger ehrorterung diesser sachen dienstlich sein1559 Grupen,Disc. 575 Faksimile
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nachdeme ... die ... schöppen in unser stadt Leipczigk ein sonderlich ambt mit sprechen, rechtsvorfassung, vorhör der geczeugnus ... gehabt1574 ZRG.² Germ. 9 (1888) 90
II
Rechtsordnung, Rechtszustand
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nach der bisherigen schlesischen rechtsverfassung1741 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 255
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in den ... abtheilungen der hamburgischen rechts-verfassungen1771 HambGSamml. X 507 Faksimile
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jezige rechtsverfassung der preußischen allodifizirten lehen1785 Fischer,KamPolR. II 521 Faksimile
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ist nach der teutschen rechtsverfassung noch der besondere umstand nicht ausser acht zu lassen, daß auch Teutschlandes gemeine rechte von zweyerley sehr verschiedener gattung sind, nachdem sie aus fremden oder einheimischen quellen herfliessen1791 Pütter,ErörtStaatsR. I 154 Faksimile
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nach veraͤnderter rechts- und gerichtsverfassung1798 Hagemann,PractErört. I 238 Anm. Faksimile
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die rechtsverfassung ... die verfassung, beschaffenheit des rechts, wie auch der rechtspflege und des rechtsganges1809 Campe III 778