Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsverhörtag

Rechtsverhörtag

, m.

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Termin des Rechtsverhörs 
  • daß im jahr 1416. keyser Sigismund zu koͤnig Carlen gen Paris kommen, vnd jhn ein lust ankommen sey an einem rechtsverhoͤrtag dem parlament beyzuwohnen
    1631 Zinkgref II 4
  • als er [König Sigmund] ... k. Carln zu Paris besucht, und an einem rechtsverhoͤrtag dem parlament beyzuwohnen eine begierde verspuͤren lassen, hat selbiger ihm seine stelle angeboten
    1668 Fugger,Ehrensp. 457