Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rechtsverwährt

rechtsverwährt

, adj.

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zum Grdw. vgl. DWB. XII 1 Sp. 2083 unten
wie rechtverjährt 
  • ist es [closter] ... dem adell unndt gemeyner ritterschafft des furstenthumbs Hessenn zu handenn gestelt, die es ... uber rechtsverwerte zeit inn irer administration ... gehapt haben
    1571 KaufungenUB. II 503
  • do ir ... uber rechtsvorwehrte zeit die gewehren an spießen, pöcken, buchßen ... wann damit gefrevelt worden, alleine zu euch genommen
    1601 BrandenbSchSt. II 321
  • wan ein unterthan einen ligenden grund hielte und darauff keine versicherung hette: der kan solchen ligenden grund, wan er denselben gleich über rechts verwehrte zeit inhält, wider den grund-herren nicht verjähren
    1627 BöhmLO. P 29
  • diejenigen, welche auff einem navigablen oder andern fluß vor rechtsverwerther zeit eine muͤhle gebauet, die dem wassergange und forth unschaͤdlich, sollen dabey ruhig gelassen werden
    1688 MagdebPolO. 66
  • daß er ... mit der schaͤferey die gantze ... fluhr, von zeit der erhobenen klage an uͤber rechtsverwaͤhrte zeit, betreiben lassen
    1713 Klingner I 680
  • daß sothane stuͤcken uͤber rechts-verwaͤhrte zeit, auch allermeist von etzlichen hundert jahren her acquiriret ... worden
    1722 Knauth,Altenzella VII 283
  • rechts verwaͤhrte zeit, tempus præscriptionis, heißt die in denen rechten vorgeschriebene zeit, binnen welcher eine gewisse sache verwaͤhret und verjaͤhret werden kan und soll
    1741 Zedler 30 Sp. 1528
  • zur verjaͤhrung wird eine rechtsverwaͤhrte zeit erfordert ... und diese ist theils die gewoͤhnliche, die entweder aus jahr und tag ... oder 30 jahren, jahr und tag bestehet ... theils die außerordentliche
    1794 Schwarz,LausWB. V 15
  • dieses [brauttuch] ... ist ... an manchen orten uͤber menschengedenken und rechtsverwaͤhrte zeit hergebracht und ... zu entrichten
    1803 Philipp,WBSächsKR. 147
unter Ausschluss der Schreibform(en):