Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsvorteil
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Rechtsvorteil
, m.
Sachverhalt, der zu einer rechtlich günstigeren Regelung führt
vgl.
Rechtswohltat
- also ging der handel von neuem wieder an. alle rechts-vortheile, so zu erdencken, wurden, zu beyden seiten, gebraucht1695 Horst,ZauberBibl. II 243
- rechtsvortheile des weiblichen geschlechts bey der rechtsunwissenheit1785 Fischer,KamPolR. I 94Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- einer, der lange zeit abwesend ist, ohne daß man die mindeste nachricht von ihm ... erlangen kann, heist ein verschollener, und genießt allerlei rechtsvortheile1785 Fischer,KamPolR. I 239Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die rechtliche vermögens-abtretung ist ein rechtsvortheil, den das gesez dem unglücklichen und redlichen schuldner gestattetBadLR. 1809 Satz 1268Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte