Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsvorteil

Rechtsvorteil

, m.

Sachverhalt, der zu einer rechtlich günstigeren Regelung führt
  • also ging der handel von neuem wieder an. alle rechts-vortheile, so zu erdencken, wurden, zu beyden seiten, gebraucht
    1695 Horst,ZauberBibl. II 243
  • rechtsvortheile des weiblichen geschlechts bey der rechtsunwissenheit
    1785 Fischer,KamPolR. I 94
  • einer, der lange zeit abwesend ist, ohne daß man die mindeste nachricht von ihm ... erlangen kann, heist ein verschollener, und genießt allerlei rechtsvortheile 
    1785 Fischer,KamPolR. I 239
  • die rechtliche vermögens-abtretung ist ein rechtsvortheil, den das gesez dem unglücklichen und redlichen schuldner gestattet
    BadLR. 1809 Satz 1268
unter Ausschluss der Schreibform(en):