Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsweg

Rechtsweg

, m.

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I Weg, zu dessen Nutzung man berechtigt ist
  • derwegen er oder seine nachkomen, welcher burger dan den beruerten aker im markt innen hat, seinen rechtweg auf das bemelt land aker ... haben
    1563 OÖsterr./ÖW. XIII 72
  • eß sein unter den sonderbahren und gemachten weegen etliche recht-, etliche aber nur betweeg 
    1599 NÖLREntw. V 172 § 5
  • es werden jezo in offentlichen pandätting die ... paanzeün, paankhäger, recht- und freiweeg, gemain und andere freihaiten ... vermelt
    Ende 16. Jh. Steiermark/ÖW. VI 338
  • die zwo halb und drite hofstat haben ainen rechtweeg durch das Weydach zu farn mit holz und grass zwischen sa. merthen- und georgentag im winter
    Ende 16. Jh. Steiermark/ÖW. VI 347
  • da einer dem andern einen rechtweeg, alwo er allezeit zu seinen grunt gangen und der rechte weeg gewesen, abgrueb ... der ist umb 6 schilling zu wandlen
    1669 NÖsterr./ÖW. IX 380
II geordnetes rechtliches Vorgehen oder Verfahren
  • daß man inn ansehung der vbermachung dieser vbelthat auff die gewonliche ordenliche rechtsweg, welche den vatter wider den sohn ... klagend zuhoͤren verbieten, nicht ... verbunden sein muͤsse
    1591 Fischart,Daem. 216
  • bey ... wiederfahrender beleidigung die gewoͤhnliche rechts-wege gehen
    1737 Moser,StaatsR. I 496
  • wenn also der reichs-hof-rath diesen rechts-weg eingeschlagen ... haͤtte
    1761 Cramer,Neb. 25 S. 10
  • bei jedem vorfall, wo die verbesserung oder verringerung oder ein jedes werk oder der werth so wohl beweglich als unbeweglicher gütern im rechtsweg zu schäzen ist
    1785 ZSchweizR.2 27 (1908) 236
  • wird ihm ... die betrettung des rechtsweges auf seine gefahr und kosten nicht abgeschnitten
    1797 BadKirchInstr. 86
  • eine sache, die ohne geraͤusch im gewoͤhnlichen rechtswege haͤtte entschieden werden koͤnnen
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 322
  • gründe ... welche es mißrieten, diese sache in den ordentlichen rechtsweg einzuleiten
    um 1800 ArchKulturg. 2 (1904) 428
  • erfolgt die gehofte wuͤrkung nicht, so ist die sache zum rechtswege geeignet, welchen zu vermeiden, mit dem vergleich versuchet worden
    1803 Bewer,Rechtsfälle VI 115
  • damit nicht gesuche ausser dem rechtswege angebracht als klagen ... behandelt werden
    1804 Gönner,GemProz.2 II 72
  • den ersatz alles schadens und kostens in den schnellsten und kuͤrzesten rechtswegen zu suchen
    1806 SammlBadStBl. III 22
  • ein wirkliches rechtsguͤltiges erkenntniß ... das ... nur durch die gewoͤhnlichen rechtswege ... eine abaͤnderung erfahren darf
    1809 Rabe,PreußG. X 2
III der moralisch richtige Weg
  • bald thät der jüngling von dem rechtsweg abweichen und sein bishero geführtes frommes leben in ein böses verwechselen
    1699 Hessen/ZDKulturg. 3 (1858) 753
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