Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtswohltat
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, f.
Übs. von lat. beneficium iuris; durch die Rechtsordnung in bestimmten Fällen vorgesehene Vergünstigung oder Erleichterung gegenüber dem Normalfall, auf deren Geltendmachung vertraglich häufig durch Renuntiationsformeln verzichtet wird
vgl.
Rechtsvorteil
Sachhinweis: HRG.1 IV 423ff.
- rechtswoltaht beneficium & privilegium juris1691 Stieler 2353Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- also wir ... sothane rechtswohlthat forthin abzuschaffen ... nicht gemeinet1698 Fellner-Kretschmayr II 522Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- weil ... wir ... nicht gemeinet sein, jemand die zustehenden rechtswohlthaten hierin [instantien] abzuschneiden1714 ActaBoruss.BehO. II 146
- wir ... versprechen ... sie ... schadeloß zu halten mit begebung aller erdenklichen rechtswolthaten1718 Weimann,ChrBorgeln 43
- eine frau ... die ... neben ihm [ihrem mann] einen offenen laden, oder offene marckt-handelung ... zu ihren eigenen vortheil mit getrieben , ... hat diese rechts-wohlthat ... [im Konkurs] nicht zu geniessen1722 CCMarch. II 2 Sp. 157Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die läuterung ist eine in dem sachsenrecht verordnete rechtswohlthat ..., vermöge deren diejenige parthei, die sich durch den gegebenen bescheid oder eingeholtes urtheil graviret ... zu sein vermeinet, bittet, dasz er mit fernerer, das urtheil erläuternder nothdurft gehöret werden möge1736 DWB. VI 389
- der erben willkuͤhr uͤberlassen wird, ob sie diese rechts-wohlthat des inventarii gebrauchen wollen1744 AnmFrankfRef. 2. Forts. 476
- entsagen beyde theile allen ihnen hiewieder zu statten kommenden rechts-wolthaten, in specie doli, laesionis, etiam enormissimae, inductionis, rei non sic sed aliter gestae1746 Bohlen,Bohlen II 385Faksimile (ca. 282 KB)
- alle zustehende rechts-wohlthaten und gerechtsame1750 HambGSamml. IX 362Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- demselben [erben] die der inventurserrichtung anklebende rechts-wohlthaten zustatten kommen1753 Wesener,ErbrechtÖsterr. Anm. 41
- rechtswohlthat, lat. beneficium juris, heißt eine besondere beguͤnstigung oder verordnung der rechte, oder vielmehr der gesetzgeber und rechtslehrer, da dieselben gewissen personen in gewissen sachen dieses oder jenes zu ihrem vortheile statuiren1755 Ludovici,KfmLex.1 IV 997
- sollten aber die erben noch minderjaͤhrig ... seyn, und es haͤtten dieselben ... sich ... wegen annahm der erbschafft nicht erklaͤret, so mag denenselben ... mittels einsetzung in vorigen stand geholffen, fort sie in ordine des temporis deliberandi in integrum restituiret werden ... welche rechts-wohlthat auch denen abwesenden zu statten kommen solle1755 MainzLR. XV § 6
- rechts-wohlthat. nennet man die in denen rechten verstattete gunst, welche jemand aus besondern ursachen erlanget; z.e. das beneficium competentiae diuisionis1762 Hellfeld IV 2309Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- von diesem unsern beyderseiths einander geschehenen versprechen soll uns nicht schützen einige rechts wohlthat so uns zu gute kommen könne1762 Strippel,WährschKurhess. 307
- von wichtigerem inhalte sind diejenige clausuln, wodurch man sich gewisser rechtswohlthaten ... begibt1765 Pütter,JurPraxis I 139Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- aehnlichkeit der hamburg- und luͤbeckischen rechts-wohlthaten eines buͤrgen mit den roͤmischen1768 HambGSamml. V 223Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wir billigen auch die meinung dererjenigen rechts-lehrer, welche bey mehrern gewaltgebern dafür halten, daß ein jeder von ihnen dem dritten für das ganze hafte, und mit der rechtswohlthat einer theilung die zahlung nicht aufhalten könneum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 59 § 2
- freyheit, privilegien, absolution, relaxation, restitution, noch einige andere rechts-wohlthaten1773 PatrArch. 7 (1787) 483
- wechselbriefe, so sie [weibspersonen] ... ohne vorhergegangene erinnerung und verzicht ihrer weiblichen privilegien und rechtswohlthaten ausstellen1776 CSax. I 1038Faksimile - in Google Books
- unter begebung der rechtswohlthat, daß einer nicht mehr als fuͤr sein antheil, noch eher zur voͤlligen bezahlung verbunden sey, als bis der andere zuvor seines antheils halber ausgeklagt worden1783 Krünitz,Enzykl. 27 S. 813
- kaufmannsweiber, die an dem bankerute ihrer maͤnner schuld gewesen sind, verlieren ihre rechtswolthaten in ansehung des eingebrachten vermoͤgens1785 Fischer,KamPolR. I 89Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sie [erbberechtigte, aber nicht mehr unter väterlicher Gewalt stehende Kinder] genießen nun die rechtswolthat des mazedonianischen rathschlusses nicht mehr1785 Fischer,KamPolR. I 262Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll dem unschuldigen theil [der Ehegatten] ... gegen den fiscum ohne nachtheil des zu entschaͤdigenden ... die rechtswohlthat zustehen, auf die trennung der gemeinschaft, also auf die theilung des vermoͤgens zu provociren1786 LVerordnLippe III 174Faksimile - in Google Books
- die rechtswohlthat einer anderweiten probrelation1791 Malblank,Kanzleiverf. I 150Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die antretung einer erbschaft kann mit oder ohne vorbehalt der rechtswolthat des inventarii geschehen1794 PreußALR. I 9 § 413
- nach der einmal in praxi angenommenen lehre muͤssen die ehefrauen, wenn die verbindungen fuͤr ihre ehemaͤnner guͤltig geachtet werden sollen, sich ihrer rechtswohlthaten und insonderheit der auth. si qua mulier eidlich begeben1798 Hagemann,PractErört. I 1798
- die rechtswohlthat neue gruͤnde und beweise vorzubringen faͤllt hier weg1798 RepRecht II 180Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von gestattung der rechts wohlthaten1799 Bewer,Rechtsfälle V 211Faksimile - in Google Books
- die ... theilnahme aller angesiedelten guts-insassen an dem buͤrgerlichen reichsstaats-systeme und dessen rechtswohlthaten gegen ihre landesherrn1800 Klotz,Gerichtsbarkeit 54Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Tübingen
- den buͤrgen sind in den gesetzen drey rechtswohlthaten verliehen worden, nehmlich: 1) das beneficium divisionis; 2) das beneficium ordinis oder excussionis, und 3) das beneficium cedendarum actionum1800 RepRecht V 16Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die rechtswohlthat der competenz bestehet in einem den schuldnern verliehenen rechte, kraft dessen sie nicht von ihren glaͤubigern ganz ausgezogen werden duͤrfen, sondern so viel uͤbrig behalten muͤssen, als zu ihrem nothwendigen unterhalte noͤthig ist1800 RepRecht V 323Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die rechtswohlthat der ordnung oder excussion hat Justinian in der nov. 4. den buͤrgen gegeben ... ist es dem glaͤubiger laͤstig, daß er erst den hauptschuldner ausklagen soll: so muß er den buͤrgen auf diese rechtswohlthat renunciren lassen1800 RepRecht V 17Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn eine rechtssache durch ein rechtskraͤftiges erkenntniß abgethan, und dem beklagten alle zulaͤssigen rechtswohlthaten gegoͤnnet worden1801 RepRecht VIII 297Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- entsagen [beide theile] ... allen ihnen dagegen zu statten kommenden einreden und rechtswohlthaten1805 Bohlen,Bohlen II 455Faksimile (ca. 310 KB)
- rechtswohlthat. ein in den gesetzen verstattetes besonderes vorrecht, das jemand aus besondern ursachen erhaͤlt, z.e. das beneficium competentiæ, divisionis1805 RepRecht XII 206Faksimile (ca. 393 KB)
- die rechtswohlthat des moratorii koͤmmt dem schuldner auch in ansehung bereits rechtskraͤftig feststehender forderungen zu statten1807 Rabe,PreußG. IX 52
- die antretung der erbschaft oder die erbserklaͤrung muß zugleich enthalten, ob sie unbedingt, oder mit vorbehalt der rechtswohlthat des inventariums geschehe1811 ÖstABGB. § 800Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte