Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rechtzeitig

rechtzeitig

, adj.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
zum rechten Zeitpunkt; beim Kindsmord ist die rechtzeitige bzw. frühzeitige Geburt des Kindes ein Kriterium bei der Strafzumessung
  • moͤchte V.B. ... weil die geschworne wehmuͤttere einmuͤtiglichen berichtet, daß das kind noch nicht recht zeitig und an demselben die naͤgel noch nicht gantz vollkommen gewesen, also daß die mutter noch 6. wochen zuwarten gehabt, mit dem schwerd vom leben zum tode gerichtet ... werden
    1652 Carpzov,PractNov. I 52
unter Ausschluss der Schreibform(en):