Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtzwerchhaft

Rechtzwerchhaft

, m.

Person, die die rechtliche Zwerchhaft (24stündige Haft?) eines Straftäters beaufsichtigt?
  • so der missthetiger verweist soll werden, sollen den eines abts beuelhaber auss dem thurn ... in den stock bringen, vnd so es vonnöten, das er in dem stock müste benachten, sollen die rechtzwerschafften den man hueden rechtliche zwerschafft ein nacht
    1600 Eifel/GrW. II 529