Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): recken

recken

, v.
zT. kontaminiert mit reichen 
I recken, aufrichten, (aus)strecken; von den Händen oder den Fingern: (zum Eid) in die Höhe strecken
II etwas hinstrecken, darreichen
III den Körper eines Verdächtigen oder Delinquenten durch Aufziehen am Seil strecken
IV von Wild: aufscheuchen
V von Tuch: strecken, spannen; (in betrügerischer Absicht) künstlich verlängern
VI räumlich: ausdehnen, reichen
VII Schiffe mit Hilfe von Pferden ziehen
VIII lenken, leiten, führen, beherrschen
IX js. recken jn. achten