Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reckseil
Artikel davor:
1Reck
2Reck
Reckbank
Reckbänklein
1Recke
recken
Recker
Reckerlohn
Reckleiter
Reckleute
Reckseil
, n.
Folterwerkzeug: Seil zum Recken (III)
- wann ja der verdaͤchtige durch keine wort zubewegen, soll der richter einen grad nach dem andern unterschiedlich vornehmen ... drittens, auff das reckbaͤnckel setzen: viertens, einmahl auffziehen: fuͤnfftens, das recksail anschlagen lassenNÖLGO. 1656(CAustr.) 37 § 6Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg