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Rede
, f.I Rechnung; Rechenschaft, Verantwortung (vor Gott, den Menschen, dem Recht); zur Rede setzen / stoßen zur Rechenschaft ziehen, (als Vorstufe eines gerichtlichen Verfahrens) Auskunft verlangen
II im Gerichtsverfahren bezeichnet Rede einen prozeßrelevanten Vortrag eines Beteiligten (vereinzelt auch die jeweils erforderliche Prozeßhandlung), der häufig stellvertretend durch einen Redner (II), Fürsprech (I) erfolgt; afries. tael and rede mit Rede und Gegenrede
III mündliche Äußerung, Ausführung; in rechtlichen Zusammenhängen wird sie von einer Handlung (Tat, Werk usw.) unterschieden; sie entfaltet als Willensäußerung einer Person Rechtswirkung; auch die schriftlich fixierte Willensäußerung wird als Rede bezeichnet (1352, 1388)
IV Versprechen, Vereinbarung; Vertrag, Abkommen; auch der einzelne Vertragspunkt (Beleg 1366); auf die Rede unter der Bedingung
V Rechtsanspruch, Anrecht; boven / buten / sunder / wider (Recht und) Rede ungerechtfertigt, ohne rechtliche Grundlage
VI Gerede; meist mit pejorativer Konnotation: Gerücht, üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung
VII (richterliche) Entscheidung, Urteil, Schiedsspruch
VIII (gerichtliche) Verhandlung, Besprechung; auf rechte Rede für ein Gerichtsverfahren (1275/87, 1276); auch: Termin für eine Verhandlung (1360/80)?
IX Rechtsgrund, Rechtfertigungsgrund
X Verhandlungsgegenstand, Angelegenheit; Inhalt
XI Gesetz, rechtliche Regelung
XII Schutz, Sicherung
XIII Vernunft, Verstand
XIV Gebühr, Angemessenheit, Billigkeit; von Rede wegen nach Gebühr, angemessen
Redeamt
, n.Redebote
, m.I Vertreter einer abwesenden Amtsperson oder Prozeßpartei
II Vertreter einer bei Zinsdiensten Aufsicht führenden Amtsperson
Redeeimer
, m.(Redefährdung)
, f.Redefenster
, n.1Redegeld
, n.2Redegeld
, n.redehaft
, adj., redehaftig, adj.redelos
, adj.I sprachlos
II frei von Ansprüchen; von Ansprüchen: hinfällig; etwas r. (liegen) lassen auf einen Anspruch verzichten
Redemann
, m.Redemptie
, f.reden
, v.I sprechen, reden, sich äußern; das Reden vor Gericht und anderen Institutionen wird durch tw. strenge Formvorschriften in geordnete Bahnen gelenkt; ein Verstoß kann Rechtsverlust oder Strafen nach sich ziehen
II gegen / in etwas / jemanden reden sich gegen etwas / jemanden wenden, verwahren, Einspruch erheben gegen etwas, etwas anfechten
III miteinander, mit jemandem reden miteinander erörtern, verhandeln, vereinbaren; etwas versprechen
IV in / zu etwas reden, darein reden durch eine verbale Willensäußerung ein fremdes Rechtsverhältnis beeinflussen oder verändern, zB. durch Ausübung des Einstandsrechts
V Rechenschaft ablegen, sich verantworten
VI etwas bestätigen, bezeugen
VII richten, entscheiden, urteilen
VIII etwas beweisen, nachweisen
IX jn. verleumden; jm. an / auf etwas (zB. seine Ehre, Eid) reden jm. in Bezug auf eine Sache etwas unterstellen
X darunter / in etwas / dazwischen reden vermitteln
XI nach / um / auf etwas reden einen Rechtsanspruch auf etwas haben bzw. erheben
XII aus dem Weg reden abwerben?
XIII an jemand reden sich (mit einem Rechtsanspruch) an jemand wenden
2Reder
, m.Rederknecht
, m.Redestrafe
, f.Redner
, Reder, m.I Vorsitzender und Sprecher einer Institution, zB. in München des Stadtrates, in Reichenhall Vertreter der Bürger gegenüber dem Rat
II Sprecher vor Gericht, Rechtsgelehrter, der von einer Partei zu ihrer Vertretung vor Gericht aus einem dafür geeigneten Personenkreis (Umstand) bestimmt wird und tw. mit Urteilsvorschlägen an der Rechtsfindung beteiligt ist
III Rentmeister