Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Redegeld
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Redebote
Redeeimer
(Redefährdung)
Redefenster
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, n.
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vom Müller zu zahlende Abgabe für das Betreiben einer Mühle
- der müller sal auch dem küchenschryber alle sambstag ansagen, wieuiel er den beckern vnd heimbacken der wochen gemalen vnd ihme das redegelt liebernum 1520? Michelsen,MainzErfurt 38Faksimile - in Google Books