reden, v.

sprechen, reden, sich äußern; das Reden vor Gericht und anderen Institutionen wird durch tw. strenge Formvorschriften in geordnete Bahnen gelenkt; ein Verstoß kann Rechtsverlust oder Strafen nach sich ziehen
gegen / in etwas / jemanden reden sich gegen etwas / jemanden wenden, verwahren, Einspruch erheben gegen etwas, etwas anfechten
miteinander, mit jemandem reden miteinander erörtern, verhandeln, vereinbaren; etwas versprechen
in / zu etwas reden, darein reden durch eine verbale Willensäußerung ein fremdes Rechtsverhältnis beeinflussen oder verändern, zB. durch Ausübung des Einstandsrechts
Rechenschaft ablegen, sich verantworten
etwas bestätigen, bezeugen
richten, entscheiden, urteilen
etwas beweisen, nachweisen
jn. verleumden; jm. an / auf etwas (zB. seine Ehre, Eid) reden jm. in Bezug auf eine Sache etwas unterstellen
darunter / in etwas / dazwischen reden vermitteln
nach / um / auf etwas reden einen Rechtsanspruch auf etwas haben bzw. erheben
aus dem Weg reden abwerben?
an jemand reden sich (mit einem Rechtsanspruch) an jemand wenden