Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reduktion
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(Rednung)
Reduktion
, f.
I
aus dem lat. reductio ad arbitrium boni viri
Läuterung eines Schiedsspruchs als Rechtsmittel
Läuterung eines Schiedsspruchs als Rechtsmittel
vgl.
Läuterung (II 2 a)
- schal de rechtsproke ergaen, dem van beiden delen ane alle reduction, supplication ... ganz unvorbroken schal werden vorfolgetnach 1510 BrschwChr. III 125Faksimile - digitalisiert im Rahmen von LeoPARD - TU Braunschweig Publications And Research Data
- [Übschr.:] ob die reduction die volziehung schidrichterlicher erkandtnuß spoͤrren moͤg. jn compromissen, darinn die partheyen die schidrichterlich erkanntnuß zum volnziehen vnd derselben stracks anzehangen vnd nachzekommen sich verbunden, kan die fürgwendet reduction, die volnziehung vnd execution nit verhindern. es wer dann die erkanntnuß mit gefar vnd betrug beschehen1546 Perneder,Proz. 89rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- daß es dabey ohne einige appellation oder reduction verbleiben solle, damit der kinder guͤter durch langwirigen hader oder rechtsmangel nicht unnuͤtzlich umbgebracht werden1592 MünsterPolO.(Schlüter) 135
- [ob] dieselbige appellation, reduction, oder supplication ... von unsern ... reichs-hof-raͤhten ... angenommen wuͤrden1638 BrschwLO. II 514Faksimile - in Google Books
- dawider [Schiedsspruch] sich keiner protestation, berufung, reduction, supplication, oder anderer rechtens-mittel zu gebrauchen1650 EstRitterLR. 321Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- appellation, supplication, reduction oder berufung1653 Wigand,Denkw. 45Faksimile (ca. 132 KB)
II
obrigkeitlich verordnete Angleichung des Wertes von Münzen oder eines Normgewichtes an einen neuen, meist reduzierten Wert
bdv.:
Münzreduktion
- wann aber die elsassische mit erwehnten zu Franckfurt vereinbarten reduction ... in dem überein stimbt, daß beiderseits der reichsthaler auff anderthalben gulden reducirt [wird]1623 MittSaar 9 (1909) 246
- eine gewisse erläuterung und reduktion auf reichstaler1654 JRA.(Laufs) § 116
- [daß] solches oesterreich- oder wienner-gewicht mit eines jeden landes uͤblichen gewicht combinirt, und reducirt, und was nach solcher reduction das gewicht eines jeden lands respectu des oesterreichischen gewichts betragt, verauffschlagt, und also dem gewicht nach, und an keinem lande, oder orth, weder weniger oder mehrer, als an dem anderen, an derley auffschlag soll bezahlt werden1698 CAustr. I 113Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- reduktion der so mancherley kornmaaßen1765 v.Berg,PolR. V 252Faksimile - in Google Books
- die zinsen dieses kapitals betragen in jetzigem gelde nur 140 rthlr. jaͤhrlich, weil ein theil desselben in muͤnze abgeliefert worden, die bey der muͤnzveraͤnderung der reduktion untergegangen1788 Gadebusch,Staatskunde II 132Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
Umwidmung eines Gebäudes
- pfarr- und mutterkirchen sind in der regel gar niemals zur reduktion oder zum abbruche geeignet1812 RepStaatsVerwBaiern III 159Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
IV
Kürzung, Streichung
- daher die stände entlich auf diese beibehaltung der officierer und reduction an volk schlossen1642 ProtBrandenbGehR. I 434
- wann nun das publicum wegen ermeldter soldaten-fleischhacker, deren von 60. biß 70. angegeben werden, nicht leiden kan: derselben reduction auch zum oͤfftern intimirt worden1700 CAustr. I 249Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die kanzleistellen werden entweder durch den tod der kanzleipersonen oder durch befoͤrderung, kassation, remotion, translokation, reduktion, rudedonation und dimission erledigt1783 Elsaeßer,Kanzlei. 40Faksimile (ca. 176 KB)